24. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan des Marktes Dinkelscherben Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  046. Sitzung des Marktgemeinderates, 14.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 046. Sitzung des Marktgemeinderates 14.06.2022 ö 6

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen nimmt Kenntnis von der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Dinkelscherben im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB.
Es bestehen keine Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Kurzbericht

Mit Mail vom 19.05.2022 informiert das Ingenieurbüro Steinbacher Consult über die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und bittet den Markt Zusmarshausen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur 24. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Dinkelscherben.
Die Unterlagen gingen den Marktgemeinderäten und den internen Stellen (Kläranlage, technisches Bauamt und Wasserversorgung) mit Mail vom 25.05.2022 zu.  

Der Vorentwurf zur 24. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Dinkelscherben wurde im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung bereits in der Marktgemeinderatsitzung am 10.02.2022 behandelt. Es wurden keine Bedenken geäußert.

Anlass zur 24. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Nachfrage des Marktes Dinkelscherben nach der Erweiterung des bestehenden Kindergartens und der Helen-Keller-Schule, sowie die Erweiterung einer Erschließungsstraße. Das Plangebiet liegt am östlichen Ortsrand von Dinkelscherben, umfasst eine Größe von 5.415 m², wird derzeit als Ackerfläche genutzt und schließt direkt an das bestehende Schulgebäude mit Kindergarten an. 

Im jetzt vorliegenden Entwurf zur Beteiligung der Öffentlichkeit und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden die Punkte Wasserversorgung und Grundwasserschutz, Abwasserbeseitigung und Immissionsschutz ergänzt. Ansonsten gibt es keine Änderungen zum Vorentwurf. 

Von den internen Stellen (Kläranlage, technisches Bauamt und Wasserversorgung) wurden keine Einwände erhoben.
Der Markt Zusmarshausen wird voraussichtlich nicht durch die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Dinkelscherben beeinträchtigt werden.

Datenstand vom 15.07.2022 12:02 Uhr