Kreisverkehr an der Rothseekreuzung in Zusmarshausen - Vorstellung der Vorplanung


Daten angezeigt aus Sitzung:  049. Sitzung des Marktgemeinderates, 04.08.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 049. Sitzung des Marktgemeinderates 04.08.2022 ö 3

Beschluss

Der vorgestellten Vorplanung des Büros Steinbacher Consult  für den Kreisverkehr an der Rothseekreuzung in Zusmarshausen wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Förderantrag zur Förderung von Kreuzungen von Kommunalstraßen mit Staatsstraßen nach Art. 13f Nr. 2 BayFAG bei der Regierung von Schwaben zu stellen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

Kurzbericht

Sachvortrag:
Der MGR hat in seiner Sitzung am 03.03.2022 folgenden Beschluss gefasst:

Der MGR befürwortet unter der Voraussetzung einer Förderung nach BayFAG grundsätzlich den Bau eines Kreisverkehrs an der Rothseekreuzung in Zusmarshausen. In den Haushalt 2022 sind entsprechende Planungskosten in Höhe von 60.000,-- € zu veranschlagen sowie Ansätze in den Finanzplanjahren.


In der MGR-Sitzung am 14.04.2022 wurde der Auftrag für die Planungsleistungen des Kreisverkehrs an der Rothseekreuzung (LPH 1-3) an das Büro Steinbacher Consult vergeben. 

Das Büro Steinbacher hat daraufhin, aufbauend auf der Machbarkeitsstudie, die weiteren Planungen erarbeitet. Verschiedene Abstimmungsgespräche mit dem Staatlichen Bauamt Augsburg und der Regierung von Schwaben fanden statt. Der Zeitdruck bestand dahingehend, dass der Förderantrag grundsätzlich bis zum 01.09.2022 bei der Regierung von Schwaben  eingereicht werden muss. 

Grundsätzlich wird der Kreuzungsumbau aus der Förderung von Kreuzungen von Kommunalstraßen mit Staatsstraßen nach Art. 13f Nr. 2 Bayerisches   Finanzausgleichsgesetz (BayFAG) bezuschusst. Der Fördersatz wird mit ca. 70 % in Aussicht gestellt. Zusätzlich ist der Pauschalsatz für die Planung auf 15 % angehoben worden. 

Die Vorplanung wurde mit dem Staatlichen Bauamt Augsburg abgestimmt. Vorab wurden bereits die Träger öffentlicher Belange gehört insbesondere Denkmalschutz, Behindertenbeauftragte, WWA, Immissionsschutz und Untere Naturschutzbehörde. 

Zwischen dem Staatlichen Bauamt Augsburg und dem Markt Zusmarshausen muss noch eine Sonderbaulastvereinbarung abgeschlossen werden. Insbesondere ist zu klären, wie künftig die Bepflanzung und Pflege der Kreisinsel erfolgt und von wem. Die Kreisfläche soll bzgl. Möglichkeiten der biodiversen Bepflanzung geprüft werden. Der außerortsliegende Kreisverkehr kann aus Verkehrssicherheitsgründen keine intensive Kunstgestaltung erhalten. Eine Beleuchtung des Kreisverkehrs ist dagegen vorgesehen. 

Die Bauausführung soll im Jahr 2023 umgesetzt werden.  

Die Vorplanung wird in der heutigen MGR-Sitzung vom Planungsbüro vorgestellt. Die Entwurfsplanung wird derzeit noch ausgearbeitet und die bereits vorliegenden Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange eingearbeitet. Ein Baubeschluss und auch die baufachliche Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Augsburg können nachgereicht werden. 

In der heutigen Sitzung soll der vorgestellten Vorplanung zugestimmt und die Verwaltung beauftragt werden, den Förderantrag bei der Regierung von Schwaben einzureichen. 

Aufgrund einer Kostenschätzung liegen die Gesamtinvestitionskosten bei brutto 986.808,--€. 
Diese Kosten wurden nach ausgeführten Anlagen ähnlicher Art auf der Grundlage neuester Preisangebote ermittelt. Sie können hinsichtlich der Bauhindernisse, wie Baugrund, Preissteigerungen im Baugewerbe, Auslastungsgrad der Bauunternehmen u.Ä. nur als geschätzt angesehen werden. Kosten für Änderungen an bestehenden und geplanten Spartenanlagen sind nicht Bestandteil dieser Kostenschätzung. Kosten für Straßenbeleuchtung und Grunderwerb sind nicht enthalten. Kosten für Untersuchungen und Baustellennebenkosten sind ebenfalls nicht enthalten. Entwässerungseinrichtungen sind nicht Bestandteil dieser Kostenschätzung und können erst in der Entwurfsplanung berücksichtigt werden. 



Diskussionsverlauf:
Aus der Mitte des Gremiums kommt der Hinweis, dass die veranschlagten € 260.000,00 für den Durchlass zu hoch erscheinen. Es wird hier um Überprüfung durch das Büro Steinbacher Consult gebeten. 

Auf die Rückfrage des Gremiums, ob bei der Planung des Kreisverkehrs - der ja höher liegen wird - die Flutmulde mitberücksichtigt wurde, teilt Frau … mit, dass dies der Fall ist. Der Kreisverkehr kommt nicht wesentlich höher als die jetzige Kreuzung und die Flutmulde liegt weit genug entfernt. Lediglich die Insel in der Mitte liegt etwas höher. Der Kreis steigt von Westen nach Osten leicht an. Der Anschluss an der Dammstraße wird nicht erheblich angehoben. Die genaue Höhenplanung ergibt sich dann in der fortgeschrittenen Entwurfsplanung. Aus der Mitte des Gremiums kommt die Bitte, das Thema Flutmulde bei der weiteren Planung nochmals zu überprüfen. 

Das Gremium bittet des Weiteren um Mitteilung, ob sämtliche Kosten Bestandteil des Förderantrags sein werden, da ja in der Kostenschätzung die geplanten Spartenanlagen wie z.B. Straßenbeleuchtung, Entwässerung, etc. noch nicht enthalten sind. Frau … teilt hierzu mit, dass diese Kosten noch berechnet werden und dann alle im Förderantrag enthalten sind. Auch die Kosten für den notwendigen Grunderwerb werden dann noch in die Kostenplanung mit einbezogen. 

Datenstand vom 09.09.2022 10:27 Uhr