Bauleitplanung der Gemeinde Kutzenhausen Aufstellung des Bebauungsplans Nr.. 32 "Agawang Ost" Erneute Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung am Verfahren gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  049. Sitzung des Marktgemeinderates, 04.08.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 049. Sitzung des Marktgemeinderates 04.08.2022 ö 5

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen nimmt Kenntnis von der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Agawang Ost“ der Gemeinde Kutzenhausen im Rahmen der erneuten Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteilung am Verfahren gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB.
Es bestehen keine Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Kurzbericht

Mit Mail vom 08.07.2022 informiert das Ingenieurbüro Steinbacher Consult den Markt Zusmarshausen über die erneute Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung am Verfahren gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 32 „Agawang Ost“ der Gemeinde Kutzenhausen. 
Da die Frist zur Abgabe der Stellungnahme bis 29.07.2022 vom Markt Zusmarshausen nicht eingehalten werden kann, wurde um Fristverlängerung bis zum 09.08.2022 gebeten. Der Fristverlängerung wurde vom Ingenieurbüro zugestimmt.

Die Unterlagen gingen den Marktgemeinderäten und den internen Stellen (Kläranlage, techn. Bauamt und Wasserversorgung) mit Mail vom 12.07.2022 zu. Von den internen Stellen kamen keine Einwände gegen die Aufstellung des Bebauungsplans.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Agawang Ost“ wurde bereits in den Marktgemeinderatsitzungen am 27.05.2021, 09.09.2021 und am 02.06.2022 behandelt. In allen Sitzungen wurden keine Einwände erhoben. 

Am Planungsgebiet haben sich keine Änderungen ergeben. Es befindet sich am östlichen Rand von Agawang und wird als Mischgebiet festgesetzt, um den Bedarf an Gewerbeflächen zu decken.
Der Gemeinderat Kutzenhausen hat die im Zuge des erneuten Beteiligungsverfahrens eingegangen Anregungen und Bedenken behandelt und den vom Ingenieurbüro Steinbacher-Consult ausgearbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 29.06.2022 gebilligt. 

Wesentliche Änderungen gegenüber der Planfertigung vom 27.04.2022 sind:
  • Konkretisieren der Zweckbestimmung „Kinderspielplatz“ in den Textlichen Festsetzungen
  • Überarbeiten der Immissionsschutzgutachten (Schall/Geruch); Aufnahme der Ergebnisse in die Satzung und Begründung des Bebauungsplanes
  • Richtigstellung der Berechnung der Großvieheinheiten hinsichtlich der Geruchsbelastung
  • Nachrichtliche Übernahme einer Versorgungsleitung der LEW im Bereich der Ausgleichsflächen 

Stellungnahmen können nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen abgegeben werden.
Der Markt Zusmarshausen wird voraussichtlich nicht durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Agawang Ost“ der Gemeinde Kutzenhausen beeinträchtigt werden.

Datenstand vom 09.09.2022 10:27 Uhr