Vorstellungen/Anhörung


Daten angezeigt aus Sitzung:  50. Sitzung des Marktgemeinderates, 08.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 50. Sitzung des Marktgemeinderates 08.09.2022 ö 3.1

Kurzbericht

Sachvortrag:
Zum Tagesordnungspunkt erfolgen Vorträge. 

SGL …zunächst auf folgendes hin:
Der Verkauf bzw. Kauf des Grundstücks hat formell die übliche Vorkaufsrechtsanfrage bei Markt Zusmarshausen ausgelöst. Es besteht generell die Möglichkeit der Vorkaufsrechtsausübung. 

Über die Ausübung des Vorkaufsrechts ist durch den Marktgemeinderat öffentlich zu entscheiden. Ein erster Baustein zur Entscheidung ist die Vorstellung der Absichten des Käufers. 

Es wird sodann Herrn … das Wort erteilt. 
Herr …, Geschäftsführer der Schlosspalais Wohnen GmbH, informiert das Gremium über seine Ziele und Vorstellungen bezüglich des Erwerbs des Objektes Straßer wie folgt:
Herr … teilt zunächst zu seiner Person mit, dass er Kurde ist, jedoch in Deutschland (Eichstätt) geboren wurde. 
An dem Objekt Straßer hat er schon seit ca. eineinhalb bis zwei Jahren Interesse. Er arbeitet eng mit der SWOBA-Bau GmbH zusammen, mit der er bereits mehrere Projekte verwirklicht hat, beispielsweise das „Luitpold“ in Treuchtlingen. Herr … ist noch bei weiteren Firmen Geschäftsführer, mit denen er zahlreiche Projekte in ganz Bayern durchgeführt hat. Er lädt die Marktgemeinderäte ein, die von ihm verwirklichten Projekte zu besichtigen und würde hierfür einen Bus anmieten. Herr … arbeitet mit dem Bankhaus Hafner zusammen und erteilt Herrn Ersten Bürgermeister Bernhard Uhl die Erlaubnis, sich bei der Hafnerbank über ihn zu informieren. Die Hafnerbank war es auch, die Herrn … auf das Objekt Straßer aufmerksam gemacht hat. 
Herr … stellt klar, dass er nie vorhatte, den Gasthof Straßer abzureißen und einen Neubau zu erstellen. Vielmehr ist sein Ziel, das Objekt einer kompletten Kernsanierung in Zusammenarbeit mit der SWOBA-Bau GmbH zu unterziehen. Er weist darauf hin, dass es einen enormen Sanierungsstau gibt. Auch im Außenbereich soll das Objekt komplett saniert werden. Nach der Sanierung soll die Gaststätte und der Saal weiterbetrieben werden, hierfür hat er bereits zwei oder drei Interessenten, die die Gaststätte pachten möchten, jedoch erst nach Durchführung der Sanierung. 
Da ihm von Frau …, der Lebensgefährtin von Herrn …r, mitgeteilt wurde, dass der Markt Zusmarshausen das Vorkaufsrecht nicht ausüben wird, da der Markt auch in der Vergangenheit kein Interesse am Erwerb des Objekts gezeigt hat, hat er bereits mit Architekten angefangen die Sanierung zu planen und es befindet sich auch schon Baumaterial, beispielsweise Fliesen, vor Ort. 
Herr … hätte auch kein Problem damit, wenn die Zusamtaler Bettschoner nach der Sanierung im Saal ihre Veranstaltungen durchführen möchten. 


Diskussionsverlauf:
Das Gremium merkt an, dass Herr … in seinem Schreiben mitgeteilt hat, dass das Objekt nach Abschluss der Renovierungsarbeiten zu Wohnzwecken vermietet werden soll, mit Ausnahme des Restaurants und des Veranstaltungssaals. Es stellt sich die Frage, wie sich die geplante Vermietung mit dem Gaststättenbetrieb verträgt. Insbesondere die Inthronisationsbälle bis spät in die Nacht sind sehr lärmintensiv. 

Herr … teilt hierzu mit, dass die Wohnungen nicht an Familien vermietet werden sollen, die Appartements sind hierfür ohnehin zu klein. Vielmehr stellt er sich hier den Abschluss von Kurzzeitmietverträgen vor. Er stellt fest, dass der von ihm gewählte Ausdruck „Wohnungen“, vielleicht nicht ganz richtig war, vielmehr stellt er sich eine Vermietung von Monteurszimmern vor. Auf die mögliche Lärmbelästigung durch die Gastronomie müsste selbstverständlich in den Mietverträgen hingewiesen werden. 

Dritter Bürgermeister Christian Weldishofer bittet Herrn … um Konkretisierung seiner Pläne, ob er nun eine Gastronomie in dem Objekt betreiben will oder eine Vermietung von Apartments angestrebt wird, und weist ebenfalls auf das Problem mit der Lärmimmission durch den Gaststättenbetrieb hin. 

Herr …. teilt hierzu mit, dass sich ja im vorderen Bereich das Hotel befindet, das mit der Gastronomie so weitergetrieben werden soll und die ca. 10 Zimmer im hinteren Bereich als Zimmerappartements vermietet werden sollen. Auf den Gastronomiebetrieb im vorderen Bereich des Objektes müssten die Mieter selbstverständlich hingewiesen werden. Er sieht hier jedoch kein Problem, da es auch in Augsburg Häuser gibt, in denen sowohl eine Gastronomie, eine Pension und auch Wohnungen untergebracht sind. Er stellt nochmals klar, dass er keinen Neubau erstellen will, da die Kosten hierfür zu hoch sind. Er möchte das Bestandsgebäude erhalten, vernünftig sanieren und dann weiter betreiben als Gastronomie. 

Aus der Mitte des Gremiums werden Zweifel angemeldet, dass die Umsetzung der Ziele von Herrn … auch alle so funktionieren. Insbesondere, dass er im Hinblick auf den Betrieb der Gaststätte einen Pächter finden wird. 

Auf die Rückfrage des Gremiums, ob Herr … eine entsprechende Vereinbarung mit dem Markt Zusmarshausen abschließen würde, um die Ziele, die er jetzt vorgestellt hat, festzuschreiben und dann umzusetzen, teil Herr … mit, dass er bereit wäre, eine entsprechende Abwendungsvereinbarung mit dem Markt Zusmarshausen abzuschließen. Auf wie viele Jahre man die Abwendungsvereinbarung festschreiben muss, ist ihm derzeit nicht bekannt. Er möchte eine einvernehmliche Lösung mit dem Markt Zusmarshausen finden.

Auf die Rückfrage aus der Mitte des Gremiums, ob Herr … bereit wäre, die Frist zum Abschluss der Abwendungsvereinbarung um zwei Monate zu verlängern, damit nicht unter Zeitdruck Entscheidungen getroffen werden müssen, teilt Herr … mit, dass er sich hierzu erst mit seinem Rechtsanwalt besprechen möchte. Er war der Meinung, dass heute bereits endgültig darüber entschieden wird, ob der Markt Zusmarshausen das Vorkaufsrecht ausüben wird oder nicht. 

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt hierzu mit, dass der Markt Zusmarshausen beide Schienen vorbereiten muss, und zwar sowohl, dass das Vorkaufsrecht ausgeübt wird und andererseits auch der Abschluss einer Abwendungsvereinbarung. Sofern sich das Gremium zeitnah einig ist, in welche Richtung es gehen soll, wird eine Fristverlängerung nicht benötigt, es wäre jedoch leichter hierüber zu entscheiden, wenn die Fristverlängerung gewährt werden würde. 

Aus der Mitte des Gremiums kommt der Hinweis, dass sich der Markt Zusmarshausen das Grundstück für die Innenentwicklung sichern sollte. Das Projekt hat Zukunft, und der Markt könnte so das Heft selbst in die Hand nehmen. Es gibt noch zahlreiche andere Vereine in Zusmarshausen, denen ebenfalls keine Mehrzweckhalle oder Veranstaltungsräume zur Verfügung stehen. 

Herr … weist abschließend nochmals darauf hin, dass dem Markt Zusmarshausen ja das Gutachten vorliegt und daher bekannt ist, was hier zur Sanierung des Objektes investiert werden müsste. Danach müsste der Markt Zusmarshausen das Objekt auch noch betreiben. Er wäre grundsätzlich auch bereit darüber zu sprechen, das Objekt abzureißen und Wohnungen zu bauen, sofern der Markt dies wünscht. Grundsätzlich möchte er jedoch sanieren und danach die Gastronomie weiter betreiben. 

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl erteilt sodann Frau …, der Lebensgefährtin von Herrn … -der selbst nicht anwesend ist- das Wort: 

Frau … möchte keine Wortmeldung abgeben und verweist auf den Inhalt des von Herrn … abgegebenen Anhörungsschreibens. 

Datenstand vom 04.10.2022 14:41 Uhr