Konkretisierung der Ziele der Sanierungssatzung vom 20.05.2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  50. Sitzung des Marktgemeinderates, 08.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 50. Sitzung des Marktgemeinderates 08.09.2022 ö 3.2

Beschluss

In der heutigen Sitzung soll über den Beschlussvorschlag entschieden werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 10

Kurzbericht

Sachvortrag:
Es ist erforderlich, dass der Marktgemeinderat die Ziele der Sanierungssatzung für das Grundstück Fl. Nr. 1115, Gemarkung Zusmarshausen, Schloßstraße 2, Zusmarshausen konkretisiert und seine Konkretisierung der Verwaltung mitteilt/übergibt. Die Verwaltung kann dann diese Ziele dem Käufer konkret mitteilen. Auf dieser Grundlage kann die Abwendungsvereinbarung erarbeitet werden.

Wegen der gesetzlichen Fristen besteht Eile. Spätestens in der nächsten Marktgemeinderatssitzung am 29.09.2022 muss vom Marktgemeinderat ein Beschluss über die konkreten Ziele für das Grundstück Fl. Nr. 1115, Gemarkung Zusmarshausen gefasst werden. Die Abwendungsvereinbarung muss spätestens in der Marktgemeinderatssitzung am 11.10.2022 vom Marktgemeinderat beschlossen werden. 


SGL … teilt mit, dass der zweite Baustein zur Entscheidung des Marktgemeinderates über das Vorkaufsrecht die Konkretisierung der Ziele der Sanierungssatzung ist, denn die Vorkaufsrechtsausübung ist möglich aufgrund § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB.

Der Gemeinde steht ein Vorkaufsrecht zu beim Kauf von Grundstücken in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet. Voraussetzung hierfür ist § 24 Abs. 3 BauGB. 

Das Wohl der Allgemeinheit rechtfertigt die Ausübung des Vorkaufsrechts.

Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Alter Ortskern“, ist in Kraft getreten zum 21.05.2021.

Bei der Ausübung eines Vorkaufsrechts müssen Ziele und Zwecke der Sanierung anfangs noch nicht im Einzelnen feststehen, die Konkretisierung ist dann aber zeitnah erforderlich. Die erforderliche Konkretisierung kann auch in einer informellen städtebaulichen Planung vorgenommen werden

Der Markt Zusmarshausen hat am 07.05.20215 beschlossen ein Integriertes Städtebauliches Konzept = ISEK erstellen zu lassen, mit Stand Januar 2021 liegt ISEK fertig vor. 

Die Stichworte aus ISEK, sind z. B. Nutzung/Wiederbelebung von Gebäudeleerstand bzw. nur wenig genutztem Baubestand, Instandsetzung ortsbildprägender Gebäude, Handlungsfeld Gastronomie, Stärkung Wohnort.

Weitere Stichworte aus der Dokumentation zur Bürgerbeteiligung zu ISEK, sind z. B. keine Halle, gemeinsames Gemeindehaus, Vereinsleben, Vereinsfeste, Gastronomie, keine Mehrzweckhalle, Angebote für Jugendliche, bezahlbarer Wohnraum, kleine Wohnungen.

Auf der Grundlage der Sanierungssatzung und ISEK sind die (städtebaulichen) Ziele vom Marktgemeinderat zu konkretisieren, die Verwaltung bittet die Fraktionen ihre konkretisierten Ziele bis 13.09.2022 mitzuteilen. Nach der Kenntnis der Verwaltung über die konkretisierten Ziele kann entweder die Begründung für die Vorkaufsrechtsausübung oder der Inhalt der Abwendungsvereinbarung erarbeitet werden. 


Diskussionsverlauf:

Dritter Bürgermeister Christian Weldishofer merkt an, dass man sich mit der Beschlussfassung aufgrund irgendeiner Rechtsfinte nichts verbauen sollte. Seiner Meinung nach ist der erste Bürgermeister ohnehin ermächtigt, Gesprächsverhandlungen zu führen. 

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt hierzu mit, dass es sich bei dem Beschluss um eine Absicherung handelt, dass die Verwaltung hier weitermachen soll. 

SGL … führt aus, dass es für die Verwaltung im Vorfeld nicht so leicht zu erkennen ist, welche Tendenz sich in der Sitzung auf der Grundlage der Diskussionen herauskristallisieren wird. Dies ist ein vorsorglicher Beschlussvorschlag, der die Verwaltung und den ersten Bürgermeister schützt und das weitere, erforderliche Verwaltungshandeln klar darstellt. Der Beschluss ist jedoch nicht zwingend notwendig, die Verwaltung kann auch ohne Beschluss weitermachen.

Aufgrund der Anregung aus der Mitte des Gremiums könnte die für heute vorgeschlagene Beschlussformulierung der Verwaltung ergänzt werden wie folgt: „………..zur Konkretisierung dieser Ziele des MGR sowie zur Vorkaufsrechtsausübung bzw. zum Abschluss einer Abwendungsvereinbarung.“

MR Dr. Susanne Hippeli teilt mit, dass sie keinen Grund für diesen Beschluss sieht. Es sollten zunächst die Konkretisierungsziele festgelegt werden und dann erst ein entsprechender Beschluss gemäß dem Beschlussvorschlag gefasst werden. 

Sie stellt daher folgenden Antrag zur Geschäftsordnung:

Es soll nunmehr darüber abgestimmt werden, ob über den Beschlussvorschlag in der heutigen Sitzung entschieden werden soll. 

Datenstand vom 04.10.2022 14:41 Uhr