Markt Jettingen-Scheppach Bebauungsplan "Nördlich Alfred-Delp-Weg", Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  50. Sitzung des Marktgemeinderates, 08.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 50. Sitzung des Marktgemeinderates 08.09.2022 ö 4

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen nimmt Kenntnis von der Auslegung des Bebauungsplanes „Nördlich Alfred-Delp-Weg“, Markt Jettingen-Scheppach gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 b BauGB. 

Es bestehen folgende Bedenken: 

Es bestehen Bedenken, die Wohnbebauung näher an die Bestandstrasse heranzuführen, bevor die Bahntrasse planfestgestellt ist. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Mit Mail vom 29.07.2022 informiert das Ingenieurbüro Kling Consult aus Krumbach den Markt Zusmarshausen über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Nördlich Alfred-Delp-Weg“ des Marktes Jettingen-Scheppach und bittet im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme bis zum 09.09.2022. Da aus Termingründen eine Stellungnahme bis zu diesem Termin nicht erfolgen kann, wurde um Fristverlängerung bis zum 13.09.2022 gebeten. Die Fristverlängerung wurde genehmigt.
Die Unterlagen gingen den Marktgemeinderäten und den internen Stellen mit Mail vom 05.08.2022 zu.
Das Plangebiet ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan des Marktes Jettingen-Scheppach größtenteils als Wohngebiet und der südöstliche Teilbereich als Feldgehölz dargestellt. 
Der Bauleitplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt. 
Das neue Baugebiet liegt im Osten des Ortsteils Jettingen im Außenbereich, schließt jedoch unmittelbar an bebaute Ortsteile an. Es umfasst bis zu 15 Bauplätze auf insgesamt ca. 1.2 ha Fläche. Durch eine wohnbauliche Entwicklung der Fläche wird der angrenzende Siedlungsbestand sinnvoll ergänzt. Das Maß der baulichen Nutzung orientiert sich am umliegenden Gebäudebestand und nimmt die örtliche Bebauungsstruktur auf. Das Baugebiet kann direkt an den örtlichen Verkehr angeschlossen werden.  
Von den internen Stellen (Kläranlage, Wasserversorgung und technisches Bauamt) wurden keine Einwände erhoben. 
Der Markt Zusmarshausen wird voraussichtlich nicht durch die Bauleitplanung beeinträchtigt werden.  


Diskussionsverlauf:
Aus der Mitte des Gremiums werden folgende Bedenken angemeldet: 
Wenn die Wohnbebauung näher an die bestehende Bahntrasse herangeführt wird, wäre dies zum Nachteil für den Ausbau der Bestandstrasse. 

Datenstand vom 04.10.2022 14:41 Uhr