Markt Welden 4. Änderung Bebauungsplan Nr. 2 "Büschel" Beteiligung Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  50. Sitzung des Marktgemeinderates, 08.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 50. Sitzung des Marktgemeinderates 08.09.2022 ö 5

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen nimmt Kenntnis von der Auslegung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Büschel“ des Marktes Welden gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a BauGB.

Es bestehen keine Bedenken. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Mit Mail vom 11.08.2022 informiert die Bürogemeinschaft OPLA aus Augsburg über die Auslegung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Büschel“ des Marktes Welden gem. § 3 Abs. 2 BauGB und bittet im Rahmen der Beteiligung öffentlicher Träger und Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a BauGB um Stellungnahme bis zum 22.09.2022. 
Die Unterlagen gingen den Marktgemeinderäten und den internen Stellen (Kläranlage, Wasserversorgung und technisches Bauamt) mit Mail vom 12.08.2022 zu.
Der Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans beträgt insgesamt 7.313 m²
und ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche dargestellt.  Das Plangebiet ist im Norden, Osten und Westen durch Wohnbebauung und im Süden durch einzeilige Wohnbebauung sowie anschließender landwirtschaftlich genutzter Fläche begrenzt. Es befindet sich an einem Hang und fällt von Norden nach Süden um ca. 8 m ab. 
Das Plangebiet liegt im Bebauungsplan Nr. 2 „Büschel“ und ist als Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. 
Es ist die Errichtung von vier Mehrfamilienhäusern mit ca. 44 Wohnungen geplant. Diese verteilen sich auf jeweils vier Etagen, wobei die unterste Etage auch für Stellplätze genutzt wird. Nachdem das Grundstück derzeit bereits vollständig mit wenig attraktiven Gewächshäusern überbaut war, ergibt sich mit der beabsichtigten Bebauung eine kleingliedrige Staffelung, die sich in die Umgebung einfügt.  Die Errichtung von Einzelhäusern mit deutlich weniger Wohnungen würde der Nachfrage und dem sparsamen Umgang mit Flächen nicht gerecht werden. 
Von den internen Stellen wurden keine Einwände gegen die geplante Maßnahme geäußert. Der Markt Zusmarshausen wird voraussichtlich nicht durch die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Büschel“ des Marktes Welden beeinträchtigt werden. 

Datenstand vom 04.10.2022 14:41 Uhr