Markt Welden Bebauungsplan Nr. 37 "Welden Süd II" Beteiligung Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  50. Sitzung des Marktgemeinderates, 08.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 50. Sitzung des Marktgemeinderates 08.09.2022 ö 6

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen nimmt Kenntnis von der Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 37 „Welden Süd II“ des Marktes Welden gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a BauGB.

Es bestehen keine Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Mit Mail vom 11.08.2022 informiert die Bürogemeinschaft OPLA aus Augsburg über die Auslegung des Bebauungsplans Nr. 37 „Welden Süd“ des Marktes Welden gem. § 3 Abs. 2 BauGB und bittet im Rahmen der Beteiligung öffentlicher Träger und Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a BauGB um Stellungnahme bis zum 22.09.2022. 
Die Unterlagen gingen den Marktgemeinderäten und den internen Stellen (Kläranlage, Wasserversorgung und technisches Bauamt) mit Mail vom 12.08.2022 zu.
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan des Marktes Welden ist das Plangebiet als Gewerbegebiet ausgewiesen. Ein Bebauungsplan besteht nicht. 
Auf der Flurnummer 1053/6, Gmkg. Welden, mit einer Größe von 0,25 ha ist die Errichtung von Mikroappartements durch den Grundstückseigentümer geplant. Ehemals waren auf dem Grundstück ein Gewerbegebiet mit dazugehöriger Betriebsleiterwohnung im Zuge eines Baugenehmigungsverfahrens genehmigt worden. Der Betrieb wurde aufgegeben und das Wohngebäude ist vermietet. In dem ehemaligen gewerblichen Gebäude bestehen Mikroapartments sowie kleinere Flächen, die als Büro genutzt werden. Für das bestehende gewerbliche Gebäude soll im Zuge einer Erweiterung eine Nutzungsänderung durchgeführt werden. 
Gleichzeitig mit der Überplanung auf Flurnummer 1053/6 soll auf der Flurnummer 1053/5 Gmkg. Welden mit einer Größe von ca. 0,12 ha die Zulässigkeit von Bauvorhaben gemäß § 34 BauGB in einem Bebauungsplan geregelt werden. 
Das Plangebiet wird im Norden durch gewerbliche Nutzung, im Westen durch das zukünftige Gewerbegebiet (Bebauungsplan Nr. 31) im Süden durch Wohnbebauung sowie gewerbliche Nutzung und im Osten durch den Frickenlohweg und daran anschließend zukünftige Mischbebauung (Bebauungsplan Nr. 27) begrenzt. 
Der Bereich im Plangebiet ist bereits durchgehend erschlossen und weitgehend bebaut. Es wird als Mischgebiet (MI) im Sinne des § 6 BauNVO festgesetzt. 
Von den internen Stellen wurden keine Einwände gegen den Bebauungsplan Nr. 37 „Welden Süd II“ abgegeben. Der Markt Zusmarshausen wird voraussichtlich nicht beeinträchtigt werden. 

Datenstand vom 04.10.2022 14:41 Uhr