Aufweiteung der Bahnünterführung bei Bahn-km 32,958 Gräbenweg in Gabelbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  052. Sitzung des Marktgemeinderates, 29.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 052. Sitzung des Marktgemeinderates 29.09.2022 ö 6

Beschluss

Der Marktgemeinderat beauftragt die Verwaltung, ein Verlangen über die Erneuerung der Bahnüberführung gegenüber der Deutschen Bahn zu bekunden. Jedoch soll im ersten Schritt nur eine Planungsvereinbarung mit der Deutschen Bahn geschlossen werden, in der die Aufweitung des Brückenbauwerkes mit folgenden Abmessungen Höhe 4,50m und Breite 6,55m“ geprüft werden soll. Des Weiteren soll ein geeigneter Verkehrsplaner mit den Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt werden. 
Die Ergebnisse, insbesondere die Kosten sollen dem Marktgemeinderat als Entscheidungsgrundlage für eine weitere, mögliche Beteiligung an der Erneuerung des Brückenbauwerkes zur Entscheidung vorgelegt werden. Die entsprechenden Finanzmittel sind im Haushalt 2023 vorzusehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 16

Kurzbericht

Sachvortrag:
Die Deutsche Bahn plant derzeit für das Jahr 2031 die Erneuerung der Eisenbahnüberführung in Gabelbach bei Bahn-km 32,958. Hierzu hat die DB bereits im Jahr 2018 angefragt, ob von Seiten der Marktgemeinde Zusmarshausen ein zusätzliches Verlangen zur Erneuerung des Bauwerkes besteht. Hierzu hat die Marktverwaltung wie folgt Stellung bezogen:

„…im Rahmen einer Vorprüfung bittet der Markt Zusmarshausen um Untersuchung einer Aufweitung des Brückenbauwerkes Gabelbach Bahnhofstraße, Strecke 5302 Augsburg-Ulm, Bahn-km 32,958. Geprüft werden soll eine lichte Höhe von 4,50m sowie eine Breite von 6,55m (Begegnungsverkehr LKW/PKW einschließlich beidseitigen Sicherheitsabstandes von 0,50m). Angenommen wurden die Vorgaben der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen RASt06. Sollten für Brückenbauwerke andere Richtlinien gelten, so wären diese anzuwenden.

Nach Vorlage dieser Kostenermittlung wird sich der Marktgemeinderat mit der Aufweitung des Brückenbauwerkes, im Zuge der geplanten Erneuerung befassen und über ein Verlangen entscheiden“

Im Juli 2019 hat die DB rückgemeldet, dass sich die Kosten für den Straßenbau auf ca. 200.000€ belaufen werden. Diese wären vom Straßenbaulastträger zu tragen. Auf erneute Anfrage von Seiten der Marktverwaltung, wie hoch die Gesamtkosten für den Markt Zusmarshausen wären und wer für die Planungskosten aufkommt, hat die DB am 13.08.2019 informiert, dass das Projekt erst einmal bis Ende 2022/Anfang 2023 stillgelegt wurde. 

Im Juni 2022 hat die DB erneut mit der Marktverwaltung Kontakt aufgenommen. Hierbei hat die DB folgendes mitgeteilt:

„….Ihrerseits wird eine Variantenuntersuchung durch DB Netz AG, für die Abmessungen LH= 4,50 m und LW= 6,55 m, gewünscht (s. Anhang Schreiben v. 21.06.2018)
    • Vorab hierzu: Dahingehend ist von Ihnen zwingend darzulegen / zu begründen, warum hier zwingend eine LH von 4,50 m hergestellt werden muss
    • Die DB Netz AG ist i.d.R. / grundsätzlich bestrebt (ohne Verlangen STBL/Dritte) Erneuerungen von straßenquerenden Brücken in den Bestandsabmessungen umzusetzen
    • Des Weiteren ist vor einer weiteren Variantenuntersuchung der Abschluss einer Planungsvereinbarung (PV) erforderlich. Die anteiligen Planungskosten (Anteil DB Netz AG, Anteil Gemeinde / STBL) werden hierbei jeweilig und auf Basis eines zuvor sehr grob ermittelten Kostenteilungsschlüssels (vereinfacht über die Brückenfläche - Vgl. Brücke Bestand/NEU -) und der Kostenschätzung (aus VP) ermittelt. 
    • Detailliertere Kosten (inkl. möglicher weiterer Kostensteigerungen) werden dann innerhalb der fortgeführten Entwurfsplanung (EP) inkl. Kreuzungsvereinbarung (KrV, wenn Verlangen besteht) aufgestellt.
    • Erfahrungsgemäß ist für eine fundiertere Planung sowie Aufstellung genauerer Kosten (bereits im Zuge der VP) die Beauftragung eines VA-Planers zwingend erforderlich. Dieser wäre Ihrerseits zu beauftragen. Diese Fachgewerksplanungen (Straßenplanung) würden dann unserem Hauptplaner (Objekt- und Tragwerksplaner) zugearbeitet werden.
  • Vorbehaltlich weiterer Projektverschiebungen durch unseren Bauherrn/AG (Produktionsdurchführung Augsburg - PD AUG -), gehe ich nunmehr von folgendem groben Terminplan aus:
    • Projekt ruht bis auf Weiteres bis 2026 (Rückgabe an PD AUG)
    • Wiederaufnahme der Planung vsl. ab 2026
    • Erneuerung der EÜ vsl. in 2031
    • Ausschreibung vsl. Mitte 2030
    • Genehmigungszeitraum vsl. Ende 2028 bis Mitte 2030
    • Planungsphase EP/GP vsl. Mitte 2027 bis Mitte 2028
    • Planungsphase VP inkl. Abschluss PV (s.o.) vsl. Anfang 2026 bis Mitte 2027
    • EMPFEHLUNG: Sollte Ihrerseits ein Verlangen bestehen, Finale Abstimmung inkl. Abschluss PV bereits bis spätestens Ende 2025. Dies würde den weiteren Planungsprozess inkl. Budgetsteuerung/Haushaltsplanung für Sie als auch für uns deutlich vereinfachen.
  • Vorab zu Ihrer Frage (Kostenanteil Gemeinde) vom 16.07.2019 -> 1) „Welche Kosten würden für den Markt Zusmarshausen bei dieser Maßnahme anfallen?“ und 2) „Beauftragung Lph 1+2: wer trägt die Kosten (Kostenteilung?)?“ 
    • Zu 1) Wie oben erwähnt, wird der Kostenanteil sehr grob und unter dem Vorbehalt weiterer Kostenerhöhungen, auf Basis der Brückenfläche ermittelt werden. Wie hoch dieser ausfallen wird, kann ich Ihnen leider zum aktuellen Standpunkt nicht mit Gewähr mitteilen. Vorab kann ich Ihnen allerdings sagen wie die Anteile grob/überschläglich an einem Beispiel bestimmt werden:
      • Ermittlung Kreuzungsbedingte Kosten 100% auf Basis der Kostenschätzung VP / SK-Express Kalkulationsprogramm -> z.B. 5.000.000,00 Euro (Baukosten)
      • 20% Verwaltungskosten -> z.B. 1.000.000,00 Euro
      • Überschläglich ermittelter Kostenteilungsschlüssel (i.d.R. erfolgt die genauere Ermittlung erst in der EP mit der KrV) -> z.B. 60% (Gemeinde) ; 40% DB Netz AG
      • Anteilige Planungskosten -> z.B. 600.000,00 Euro (Anteil Gemeinde); 400.000,00 Euro (Anteil DB Netz AG)
      • Ein Beispiel zur PV finden Sie informativ und vertraulich im Anhang
    • Zu 2) Die Kostenteilung wird zuvor grob ermittelt (s. Ausführungen zu 1) und Beispiel zur PV im Anhang unter § 5).“


Die DB hat 2019 der Marktverwaltung eine Grobkostenannahme zukommen lassen. Aufgrund der momentanen Baupreisentwicklung, muss davon ausgegangen werden, dass die Kosten aus der KA von 2019, heute deutlich höher ausfallen werden. Außerdem stellt die beigefügte Kostenannahme nur Kosten in sehr groben Umfang dar, belastbare Kosten entstehen erst mit der Kostenschätzung der Lph.2 oder noch genauer mit der Kostenberechnung der Lph.3. Nach Rücksprache mit der DB würden die Kosten für den Straßenbau, sowie für die Verkehrsplanungen komplett zu Lasten der Marktgemeinde Zusmarshausen gehen. Die Kosten für die Erneuerung des Brückenbauwerkes sowie der vorausgehenden Planung würden durch einen Kostenteilungsschlüssel festgelegt werden (s.o.).




Diskussionsverlauf:
Diskussion des Gremiums, dass -aufgrund der Erfahrungen mit der Deutschen Bahn in der Vergangenheit- das Verlangen des Marktes Zusmarshausen über die Erneuerung der Bahnunterführung gegenüber der Deutschen Bahn nicht ausgesprochen werden sollte. Für die Verbreiterung der Bahnunterführung besteht kein Bedarf. Lediglich eine Erhöhung erscheint sinnvoll, damit große landwirtschaftliche Maschinen die Bahnunterführung passieren können. Bislang ist es so, dass der Landwirt sein Grundstück auf der anderen Seite der Bahnlinie mit großen Maschinen lediglich durch eine Umfahrung über Fleinhausen erreichen kann. Daher sollte die Möglichkeit einer Absenkung der Straße geprüft werden. 

SGL … teilt hierzu mit, dass das Absenken der Straße problematisch ist, da unter der Straße die Hauptwasserleitung verläuft. Da bereits jetzt schon die nötige Überdeckung der Wasserleitung fehlt und bei Absenkung der Straße würde sich die notwendige Überdeckung noch weiter reduzieren. Somit wäre der sichere Betrieb der Wasserleitung nicht mehr zu gewährleisten. Ob die Wasserleitung tiefer gelegt werden kann, muss geprüft werden. Auch der Kanal verläuft knapp unterhalb der Straße, so dass auch diesbezüglich die Möglichkeit einer Tieferlegung geprüft werden muss. Er gibt jedoch zu bedenken, dass das Kosten-Nutzen-Verhältnis nicht außeracht gelassen werden darf, da es sich offensichtlich nur um einen Landwirt handelt, der die Bahnunterführung mit großen Maschinen nutzen würde und er die Alternative der Umfahrung hat. 

Die Thematik zur Möglichkeit einer Tieferlegung der Straße soll jedoch aufgegriffen und geprüft werden. 

Aus der Mitte des Gremiums wird in diesem Zusammenhang angeregt, die Feldwege, die teilweise kaputt sind, wieder zu ertüchtigen, so dass sie mit großen Maschinen benutzt werden können. Auch die Büsche entlang der Bahn ragen weit in die Feldwege rein. Diese gehören voraussichtlich der Deutschen Bahn und müssen zurückgeschnitten werden. SGL … teilt mit, dass der zuständige Mitarbeiter bei der Deutschen Bahn hierzu kontaktiert werden soll. 

Datenstand vom 04.11.2022 10:24 Uhr