Zusammenlegung der Standesämter Adelsried, Kutzenhausen und Zusmarshausen - Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben


Daten angezeigt aus Sitzung:  052. Sitzung des Marktgemeinderates, 29.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 052. Sitzung des Marktgemeinderates 29.09.2022 ö 8

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt der vollständigen Übertragung der Aufgaben der Standesämter Adelsried und Kutzenhausen im Rahmen der großen Übertragung auf das Standesamt Zusmarshausen zu. Einer Vereinbarung hierzu wird ebenfalls zugestimmt. Die Kostenpauschale beträgt derzeit 5,50 €/Einwohner. Die Zusammenlegung der Standesämter erfolgt zum 01.01.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:

Der MGR hat sich bereits in seinen Sitzungen am 30.07.2020 und zuletzt am 14.10.2021 mit der Zusammenlegung der Standesämter befasst und folgendes beschlossen:

Der Markt Zusmarshausen ist grundsätzlich bereit, mit anderen Kommunen einen gemeinsamen Standesamtsbezirk zu bilden und zeigt auch Bereitschaft dafür, andere Kommunen in seinen Standesamtsbezirk aufzunehmen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Modalitäten (Umlageerhebung, Umlagehöhe, Beginn, Geltungsdauer) mit den anderen Kommunen abzuklären. 

In der Zwischenzeit hat der Gemeinderat Adelsried am 13.09.2022 einstimmig folgendes beschlossen:

„Der Gemeinderat stimmt der vollständigen Aufgabe des Standesamtes im Rahmen der großen Übertragung zu und übergibt diesen Zuständigkeitsbereich an das aufnehmende Standesamt Zusmarshausen. Einer Vereinbarung hierzu wird ebenfalls zugestimmt. Der vom Markt Zusmarshausen kalkulierten Kostenpauschale in Höhe von 5,50 € je Einwohner wird ebenfalls zugestimmt. Die Zusammenlegung der Standesämter erfolgt zum 01.01.2023.“ 

Der Gemeinderat Kutzenhausen hat am 21.09.2022 folgendes einstimmig beschlossen:

„Der Gemeinderat stimmt der vollständigen Aufgabe des Standesamtes im Rahmen der großen Übertragung zu und übergibt diesen Zuständigkeitsbereich an das aufnehmende Standesamt Zusmarshausen. Die im Entwurf vorgelegte Vereinbarung mit dem Markt Zusmarshausen wird vollinhaltlich genehmigt. Der vom Markt Zusmarshausen kalkulierten Kostenpauschale in Höhe von 5,50 € je Einwohner wird ebenfalls zugestimmt. Die Zusammenlegung der Standesämter erfolgt ab dem 01.01.2023.“ 


Die Aufgaben des Standesamts Adelsried wurden im Rahmen einer Notfallbestellung bereits seit 24.04.2021 vom Standesamt Zusmarshausen übernommen.

Grundsätzlich ist die Übertragung der Aufgaben eines Standesamts auf eine andere Gemeinde oder den Landkreis gegen Kostenersatz nach Art. 2 Abs. 1 und 2 des Gesetzes zur Ausführung des Personenstandsgesetzes möglich. Eine Übertragung auf einen Privaten ist nicht gestattet. Für die Übertragung bedarf es eines Beschlusses von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderates der übertragenden und der aufnehmenden Gemeinde. Übertragungen bedürfen zudem der Zustimmung des Landratsamtes Augsburg.

Es gibt zwei Arten der Übertragung des Standesamtes:

Kleine Übertragung:
Es wird nur die Durchführung der Aufgabe des Standesamtes übergeben. Es erfolgt keine Abgabe der Zuständigkeit des übertragenden Standesamtes an das aufnehmende Standesamt. Der Zuständigkeitsbereich des aufnehmenden Standesamtes erweitert sich nicht. Es handelt sich um den Fall einer Organleihe, bei dem der Standesbeamte des aufnehmenden Standesamtes zur „ausgeliehen“ wird. Nachteil dieser Übertragung: Fehlerquelle bei Benutzung des richtigen Registers und Siegels, Problem der Haftungsfrage.

Große Übertragung:
Die vollständige Aufgabe Standesamt, also die Zuständigkeit wird übertragen. Der Zuständigkeitsbereich des aufnehmenden Standesamtes wird um den Zuständigkeitsbereich der abgebenden Gemeinde erweitert. Es gibt dann nur noch einen Standesamtsbezirk, der aus den Zuständigkeitsbereichen aller beteiligten Standesämter besteht. Für diesen Standesamtsbezirk könnte auch ein neuer Name vergeben werden. Zukünftige Beurkundungen erfolgen dann nur noch im Register des aufnehmenden Standesamtes. Vorteil dieser Übertragung: Eindeutigkeit bei der Aufgabenerfüllung, keine Fehlerquelle durch verschiedene Register und Siegel. 

Bei einer Zusammenlegung von Gemeinden muss ausreichend Personal zur Verfügung gestellt werden. 

Vorteile einer Zusammenlegung:
  • Die Standesbeamten sind aufgrund der Bearbeitung von mehr Personenstandsfällen spezialisierter, dies kommt dem Bürger zugute
  • Die Spezialisierung führt zu höherem Kompetenz- und Qualitätsgewinn (die Anforderungen an die Fachkenntnisse der Standesbeamten sind in den letzten Jahren zunehmend gestiegen – durch erhöhte Zuwanderung sind immer mehr Kenntnisse im internationalen Privatrecht erforderlich)
  • Kostenersparnis – je kleiner das Standesamt, desto höher die Kosten pro Fall (jeder Standesbeamte muss regelmäßig geschult werden, 40 Punkte Regelung)
  • Durch eine Zusammenlegung reduziert sich der Zahl der Standesbeamten bei den einzelnen Gemeinden
  • Es gibt nur wenige Anlässe, für welche eine persönliche Vorsprache im Standesamt erforderlich ist, so dass eine Entfernung von ca. 20 km zwischen den betroffenen Kommunen zumutbar ist
  • Künftig werden immer mehr Dienstleistungen online angeboten, z.B. Online-Urkundenbestellungen
  • Trauungen können auch nach einem Zusammenschluss weiter am eigenen Wohnort in den gewidmeten Räumen erfolgen
  • Bürgermeister der abgebenden Gemeinden dürfen nach wie vor Eheschließungen in ihren Gemeinden vornehmen


Beim Markt Zusmarshausen gibt es derzeit drei Standesbeamte.

Im Falle einer Zusammenlegung muss noch zusätzliches Personal eingestellt werden. Räumlich wurden die Voraussetzungen für das aufnehmende Standesamt geschaffen. Dieses befindet sich nunmehr im Zimmer 1 und wurde vom Einwohnermeldeamt organisatorisch getrennt. 

Als Umlage wurde ein Betrag von 5,50 €/Einwohner errechnet. 

Auch der MGR hat der Vereinbarung zur Übertragung zuzustimmen.



Diskussionsverlauf:

Aus der Mitte des Gremiums wird die Zusammenlegung der Standesämter begrüßt. Durch die Zusammenarbeit der Kommunen können Kosten eigespart werden und für Zusmarshausen bedeutet dies eine Aufwertung und Stärkung in der Region. 

Datenstand vom 04.11.2022 10:24 Uhr