Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  053. Sitzung des Marktgemeinderates, 11.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 053. Sitzung des Marktgemeinderates 11.10.2022 ö 3.2

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 60 „Am Kreuzle, Steinekirch“. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Regelverfahren.
Der räumliche Geltungsbereich ist im beiliegenden Übersichtslageplan (Anlage 2) dargestellt und umfasst derzeit eine Fläche von ca. 36.200 m². Er wird im Norden und Osten durch landwirtschaftlich genutzte Flächen, im Süden durch den bestehenden Siedlungskörper und im Westen durch die Staatsstraße 2027 begrenzt.
Der räumliche Geltungsbereich beinhaltet vollständig die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 117/16, 121 und 345 sowie die Teilflächen der Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 120, 122, 123, 124, 125, 339, 346 und 352, Gemarkung Steinekirch.
Die Bauleitplanung ist zur Deckung des Bedarfes an Wohnraum erforderlich. Die Planung dient der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung zur bedarfsgerechten Ausweisung eines Wohngebietes unter Berücksichtigung der städtebaulichen, grünordnerischen, verkehrlichen, immissionsschutzfachlichen und weiteren umweltrelevanten Belange.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

Kurzbericht

Sachvortrag:

Der Marktgemeinderat fasst den Aufstellungsbeschluss auf der Grundlage des am 11.10.2022 beschlossenen städtebaulichen Konzeptes. 

Datenstand vom 04.11.2022 10:06 Uhr