Sachvortrag:
Der Beschluss zur Ausübung des Vorkaufsrechts über das Strasser-Areal und der damit einhergehende abzuschließende Kaufvertrag löst die Verpflichtung zum Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung aus (Art. 68 Abs. 2 Nr. 3 GO). Eine Ausnahme nach Art. 68 Abs. 3 Nr. 1 GO ist nicht vorliegend, da die Beträge sich über der Erheblichkeitsgrenze (ca. 5% Gesamthaushaltsvolumens) bewegen. Auch wenn möglicherweise in diesem Jahr der Kaufpreis nicht mehr ausgezahlt werden muss, benötigt es bereits zum Eingehen des Kaufvertrags einen Nachtragshaushalt, da ansonsten die entsprechende Ermächtigungsgrundlage nicht gegeben ist.
Beim Erlass der Nachtragshaushaltssatzung gelten dieselben Vorschriften, wie für die Haushaltssatzung entsprechend (Art. 68 Abs. 1 Satz 2 GO).
Folgende Haushaltsstellen bedürfen einer Änderung im Vergleich zum beschlossenen Haushaltsplan:
HH-Stelle
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Bezeichnung
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Änderung Ansatz
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Neuer Ansatz
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0.5700.5140
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Rothsee; Gewässerunterhalt
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+ 30.000
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30.000
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0.9000.0030
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Einnahmen Gewerbesteuer
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+ 400.000
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6.300.000
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0.9000.8100
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Gewerbesteuerumlage
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+ 40.600
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639.200
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0.9161.8600
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Zuführung an VermHH
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+ 329.400
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966.000
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1.4643.9402
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Anbau Kiga Gabelbach
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+ 100.000
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200.000
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1.5991.9401
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Sanierung Tretbecken am Horn
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+ 20.000
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50.000
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1.6301.9500
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Kreisverkehr Rothsee
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+ 160.000
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220.000
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1.6353.3590
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Bauleitplanung Betriebserweiterung Fa. Wipfler
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+ 5.000
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5.000
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1.6353.9590
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Bauleitplanung Betriebserweiterung Fa. Wipfler
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+ 5.000
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5.000
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1.6354.3590
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Bauleitplanung Photovoltaik Fl. Nr. 2093, Gmkg. Zus
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+ 5.000
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5.000
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1.6354.9590
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Bauleitplanung Photovoltaik Fl. Nr. 2093, Gmkg. Zus
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+ 5.000
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5.000
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1.8151.9351
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Ausstattung Container
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+ 5.000
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5.000
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1.8151.9402
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Bürocontainer Wasserversorgung
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+ 10.000
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70.000
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1.8801.9320
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Erwerb Grundstücke bebauter Grundbesitz
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+ 1.400.000
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1.400.000
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1.8811.9320
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Erwerb Grundstücke unbebauter Grundbesitz
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- 100.000
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1.694.600
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1.9101.3100
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Entnahme Rücklage
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+ 1.105.600
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2.544.200
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1.9161.3000
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Zuführung vom VerwHH
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+ 329.400
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966.000
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Durch die o. g. Änderungen bei den Haushaltstellen ergeben sich auch neue Volumen der einzelnen Haushalte. Der Verwaltungshaushalt schließt nun in Einnahmen und Ausgaben erhöht um 400.000 € und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. der Nachträge gegenüber bisher 18.122.600 € auf nunmehr 18.522.600 € ab. Der Vermögenshaushalt erhöht sich um 1.605.000 € und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. der Nachträge gegenüber bisher 6.844.200 € auf nunmehr 8.449.200 €.
Nachdem der Kauf fast komplett mit einer Entnahme aus der allgemeinen Rücklage finanziert wird, stellt sich deren voraussichtlicher Stand wie folgt dar:
Voraus. Stand 31.12.2021
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5.142.633,83 €
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- Rücklagenentnahme
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2.704.200,00 €
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= Stand 31.12.2022
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2.438.433,83 € €
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Weitere Änderungen sind im 1. Nachtrag zum Haushalt 2022 nicht enthalten. Insbesondere werden die genehmigungspflichtigen Bestandteile des Haushalts, die Verpflichtungsermächtigungen sowie die Kreditaufnahmen, nicht verändert, weshalb der Nachtragshaushalt keiner Genehmigung von Seiten der Rechtsaufsicht bedarf.
Diskussionsverlauf:
Aus dem Gremium gibt es noch einzelne Rückfragen und Wortmeldungen. Unter anderem wird erläutert, dass zusätzliche HH-Stellen aufgenommen wurden, um überplanmäßige bzw. außerplanmäßige Aufwendungen zu vermeiden und diese dann nachträglich genehmigen zu lassen. Die entsprechenden Kostensteigerungen bei einigen Baumaßnahmen konnten begründet werden bzw. wurden bereits im BUE erläutert.
Erster Bürgermeister Uhl merkt an, dass der Markt grundsätzlich finanziell gut aufgestellt ist. Auf der Einnahmenseite erhalten wir bei der Gewerbesteuer höhere Einnahmen als erwartet. Die Einkommenssteuer ist trotz eines Rückgangs im dritten Quartal von 1,1 Millionen auf 900.000 € immer noch stabil. Die Ausübung des Vorkaufsrechts sowie Grundstücksgeschäfte erfordern allerdings nun einen Nachtragshaushalt. Auf der Ausgabenseite schlägt die kalte Progression aber zu. Dies lassen die Kostensteigerungen wie z. B. Anbau Kiga Gabelbach, Bürocontainer Wasserversorgung oder der Kreisverkehr an der Rothseekreuzung erkennen. Die Folge daraus ist nun, dass die Rücklagen in Höhe von 5,1 Millionen € jetzt um 2,7 Millionen € gekürzt werden müssen. Eine Verschuldung ist nicht erforderlich, damit bleiben wir mit Stand vom 31.12.2021 bei einer pro Kopf Verschuldung mit ca. 127 € pro Einwohner und damit um ein Mehrfaches unterhalb des Landesdurchschnitts, der im Jahr 2020 bei 689 € lag.