Förderverein Bündnis Hospital Dinkelscherben-Zusmarshausen e. V. Antrag auf Gewährung von gemeindlichen Fördermitteln


Daten angezeigt aus Sitzung:  058. Sitzung des Marktgemeinderates, 13.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 058. Sitzung des Marktgemeinderates 13.12.2022 ö beschließend 8

Beschluss 1

Dem Förderverein Bündnis Hospital Dinkelscherben-Zusmarshausen e. V. wird eine Zuwendung für das Haushaltjahr 2023 in Höhe von 0,50 € pro Einwohner gewährt. Der Förderantrag ist im nächsten Jahr erneut zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 7

Beschluss 2

Dem Förderverein Bündnis Hospital Dinkelscherben-Zusmarshausen e. V. wird eine Zuwendung für das Haushaltjahr 2023 in Höhe von 1,00 € pro Einwohner gewährt. Der Förderantrag ist im nächsten Jahr erneut zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 6

Kurzbericht

Sachvortrag:
Der Förderverein Bündnis Hospital Dinkelscherben-Zusmarshausen e. V. hat mit Schreiben vom 08.09.2022 einen Antrag auf Gewährung von gemeindlichen Fördermitteln nach der Förderrichtlinie für die Vereine und Organisationen vom 11.10.2021 gestellt.

Nach Ziffer 10.1 der Richtlinie kann für die Unterstützung der pflegerischen und hauswirtschaftlichen Versorgung von alten, kranken, behinderten, dementen und sterbenden Gemeindebürgern den Vereinen und Organisationen eine Förderung bis zu 1,00 €/Jahr je Einwohner gewährt werden.

Der MGR hat in seiner Sitzung am 06.05.2022 folgenden Beschluss gefasst:

Dem Förderverein Bündnis Hospital Dinkelscherben-Zusmarshausen e. V. wird eine Zuwendung in Höhe von 0,50 € pro Einwohner gewährt, beginnend mit dem Haushaltsjahr 2022. Der Förderantrag ist jedes Jahr erneut zu stellen.

Der Förderantrag muss demnach für jedes Jahr neu gestellt werden, da die jeweilige Haushaltslage die Grundlage für eine Bezuschussung darstellen sollte. Nachdem der Förderantrag für 2023 vorliegt, muss über eine weitere Bezuschussung entschieden werden.


Diskussionsverlauf:
Diskussion des Gremiums, dass anstelle der Zuwendung von 0,50 € pro Einwohner über die Erhöhung der Zuwendung auf 1,00 € pro Einwohner, wie beantragt, nachgedacht werden sollte. Es wird viel Geld in verschiedene Projekte investiert und an der Förderung der Senioren sollte nicht gespart werden. Als Vergleich wird die Förderung der Sozialstation herangezogen, diese beträgt bereits 1,00 € pro Einwohner.

Auch wenn Dinkelscherben an dem alten Beschluss festhält und weiterhin eine Zuwendung von 3.500 € (ca. 0,50 € je Einwohner) bezahlt, sollte der Markt Zusmarshausen hier mit gutem Beispiel voran gehen und ein Zeichen setzen. 

Grundsätzlich müssen sich zwar Seniorenheime selbst tragen und die Hospitalstiftung ist derzeit auch voll belegt. Seniorenheime haben jedoch mit den Pflegesätzen sowie dem Personal ständig zu kämpfen. Zudem stehen auch wiederkehrend Sanierungsarbeiten an, daher ist eine Förderung notwendig.

… weist darauf hin, dass die Beschlussfassung über diesen Antrag nach den Richtlinien eigentlich dem KGV obliegt und frägt, ob der Antrag im nächsten Jahr im KGV behandelt werden kann. Das Gremium ist hiermit einverstanden. 

Datenstand vom 02.02.2023 11:55 Uhr