Sozialstation Augsburger Land West gGmbH Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  80. Sitzung des Marktgemeinderates, 18.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 80. Sitzung des Marktgemeinderates 18.10.2018 ö beschließend 6

Beschluss

Die Sozialstation Augsburger Land West gGmbH erhält einen Zuschuss in Höhe von 1,00 € pro Einwohner für das Jahr 2019, vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel 2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Die Sozialstation Augsburger Land West gGmbH hat mit Schreiben vom 24.09.2018 einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Deckung des Betriebskostendefizits für das Jahr 2019 gestellt (siehe Anlage). Um nach momentaner Einschätzung die erforderliche Liquidität für Investitionen und die pflegerische Versorgung der Bürger sicherstellen zu können, wird wiederum um eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 1,00 € pro Einwohner gebeten.

In der beschlossenen Richtlinie für die Förderung von Vereinen und Organisationen vom 11.12.2017 sind unter Punkt 10.1 die Vereine und Organisationen, welche die pflegerische und haushaltswirtschaftliche Versorgung von alten, kranken, behinderten, dementen und sterbenden Gemeindebürgern unterstützen, mit einem Förderbetrag in Höhe von 1,00 €/Jahr und Einwohner aufgeführt.

Diskussionsverlauf:
MR Hafner-Eichner zeigt sich überrascht, dass eine solch eminent wichtige Einrichtung nur einen Zuschuss von 1,00 Euro pro Einwohner fordert. Hier könnte baulich eine Weiterentwicklung (z. B. Barrierefreiheit) stattfinden, sodass sie gerne auch mehr Zuschuss bewilligen würde. Daraufhin erklärt MR Hörmann, dass für einen Anbau der Platz fehlt und darüber hinaus auch eine Mehrbeteiligung von Gemeinden wie Dinkelscherben, Welden und Altenmünster gefordert werden müsste. Diese Kommunen besitzen aber selbst solche sozialen Einrichtungen, dass hier keine Aufstockung zu erwarten ist. Es handelt sich bei dem geforderten Euro lediglich um den Ausgleich des Betriebskostendefizites. Ein Bau steht momentan nicht zur Debatte.

MR Kraus Hubert gibt zu bedenken, dass sich alle Kommunen im westlichen Landkreis mit einem Euro pro Einwohner beteiligen. Außerdem handelt es sich um ein gemeindliches Gebäude, sodass ein Bedarf nach einer Baumaßnahme zunächst nur einer Meldung bedarf. Der Markt könnte sich dann dieser Thematik als Eigentümer annehmen.

Datenstand vom 17.09.2019 16:00 Uhr