Bauleitplanung der Gemeinde Altenmünster 12. Änderung des Flächennutzungsplanes, Änderungsbereich: "Gewerbegebiet - Violauer Weg" Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  80. Sitzung des Marktgemeinderates, 18.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 80. Sitzung des Marktgemeinderates 18.10.2018 ö 5

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen nimmt Kenntnis von der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 von der  12. Änderung des Flächennutzungsplanes, Änderungsbereich: „Gewerbegebiet – Violauer Weg“ der Gemeinde Altenmünster. Es bestehen keine Anregungen oder Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag
Mit E-Mail vom 28.09.2018 wird der Markt Zusmarshausen vom Planungsbüro OPLA aus Augsburg gebeten, seine Stellungnahme zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes, Änderungsbereich: „Gewerbegebiet – Violauer Weg“ der Gemeinde Altenmünster gem. § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB bis zum 05.11.2018 abzugeben. Die uns übersandten Unterlagen gingen den Marktgemeinderäten am 01.10.2018 per Mail zu.

Der Marktgemeinderat wurde über die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes, Änderungsbereich: „Gewerbegebiet – Violauer Weg“ im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB bereits in der Sitzung vom 20.09.2018 informiert. Eine Beschlussfassung war in dieser Marktgemeinderatsitzung nicht erforderlich, da die Gemeinde Altenmünster einer Fristverlängerung zur Stellungnahme (Frist für die Abgabe war der 06.09.2018) nicht zugestimmt hat und wegen der sitzungsfreien Zeit des Marktgemeinderates eine Stellungnahme in Rücksprache mit Geschäftsleiter …  abgegeben worden war. Dem Planungsbüro wurde am 03.08.2018 mitgeteilt, dass es aus Sicht des Marktes Zusmarshausen keine Einwände und Bedenken gegen die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes, Änderungsbereich: „Gewerbegebiet – Violauer Weg“ bestehen.

Da die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes, Änderungsbereich: „Gewerbegebiet – Violauer Weg“ der Gemeinde Altenmünster zur Durchführung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet – Violauer Weg“ der Gemeinde Altenmünster notwendig wurde und der entsprechende vorhergehende Tagesordnungspunkt mit „Keine Anregungen oder Bedenken“ beschlossen wurde, werden auch gegen die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes, Änderungsbereich: „Gewerbegebiet – Violauer Weg“ keine Einwendungen notwendig.

Mit Mail vom 01.10.2018 wurden das technische Bauamt, die Kläranlage und die Wasserversorgung um Stellungnahme zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Altenmünster gebeten. Von allen Stellen wurde die Rückmeldung gegeben, dass keine Stellungnahme erforderlich ist und Fehlanzeige erstattet.  

Datenstand vom 17.09.2019 16:00 Uhr