Antrag von SPD/Aktives Bürgerforum auf Wiederaufnahme der parteiübergreifenden und landkreisübergreifenden Resolution zur Ertüchtigung der bestehenden Trasse mit dem Dritten Gleis bis Dinkelscherben und Ablehnung der sog. Heimerl-Trasse/Variante Burgau entlang der A 8


Daten angezeigt aus Sitzung:  90. Sitzung des Marktgemeinderates, 16.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 90. Sitzung des Marktgemeinderates 16.05.2019 ö 7

Kurzbericht

Sachvortrag
Die Fraktion von SPD/Aktives Bürgerforum hat mit Schreiben vom 06.03.2019 (Eingang am 08.03.2019) die Wiederaufnahme der parteiübergreifenden und landkreisübergreifenden Resolution zur Ertüchtigung der bestehenden Trasse mit dem Dritten Gleis bis Dinkelscherben und Ablehnung der sog. Heimerl-Trasse/Variante Burgau entlang der A 8 beantragt. Der Antrag wurde bereits an den MGR versandt und war zudem nochmals als Anlage der Sitzungsvorlage beigefügt. Außerdem lag der Sitzungsvorlage auch die damalige von 13 Gemeinden unterzeichnete gemeinsame Resolution bei.

Aus Sicht der Verwaltung wird der Antrag zunächst zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig wird auf ein bereits anberaumtes Gespräch am 20.05.2019 mit der DB Netz AG, Kommunikation Projekt Ulm-Augsburg Bezug genommen. Ziel dieses Gespräches ist eine Vorstellung des Projektes, das gegenseitige Kennenlernen und ein erster Austausch zu den Themen der Kommunen rund um das Projekt. Bereits im Vorfeld wurde auf die gemeinsame Resolution und den Antrag von SPD/Aktives Bürgerforum hingewiesen und auch die Frage gestellt, ob es Sinn macht, die Gemeinden der Resolution mit zum Termin einzuladen. Diesbezüglich hat die DB mitgeteilt, dass sie grundsätzlich zu einem Gespräch in größerer Runde aufgeschlossen sind. Dies soll beim Auftaktgespräch am 20.05.2019 auch erörtert werden.

Sobald weitere Erkenntnisse vorliegen, wird der Marktgemeinderat hierüber informiert. Insofern ist in der heutigen Sitzung noch keine Beschlussfassung vorgesehen.

Diskussionsverlauf
Bezugnehmend auf den von der Fraktion SPD/Aktives Bürgerforum gestellten Antrag vom 06.03.2019 führt MR Fischer aus, dass die im Schreiben erwähnte „Heimerl-Trasse“ bereits seit 30 Jahren existiert und seiner Meinung nach nicht mit der Autobahntrasse entlang der A8 im Zusammenhang steht. Die Heimerl-Trasse wurde bereits durch diverse Wohngebiete durchtrennt.

Nachdem der Bundesverkehrswegeplan ausgehebelt wurde ist die Führung der Trasse entlang der A8 wieder Thema. Für MR Richard Hegele sollten die Gemeinden vor Ort ein Signal setzen.

Bgm. Uhl steht weiterhin zur Resolution. Für ihn sollte aber zunächst das Auftaktgespräch am Montag, 20.05.2019 mit Herrn Baumann abgewartet werden.

Trotz aller dem sei es wichtig, dass Herr … sich den Fragen der MGR stellt, so MR Richard Hegele.

MR Juraschek führt aus, dass wie bereits in der letzten Resolution, zeitnah eine gemeinsame Meinung aller beteiligten Kommunen gewonnen werden muss. Die anliegenden Gemeinden müssen zusammengebracht werden und sich auf die Hinterbeine stellen.

Wie bereits erwähnt, sei für Bgm. Uhl der vernünftigere Weg zunächst das Gespräch mit Herrn … abzuwarten. Anschließend kann entschieden werden ob eine Resolution gestartet oder Herr …in den MGR geladen wird.

Unabhängig von den Gesprächen sollte versucht werden, die umliegenden Gemeinden zu einer Resolution zu bewegen, so 3. Bgm. Vogg.

2. Bgm. Steppich merkt an, dass der Markt Zusmarshausen nicht mehr so viele verbündete Gemeinden wie bei der Resolution 2015 aufweise. Durch die Optimierung der bestehenden Trasse erhalten die anliegenden Gemeinden ihr drittes Gleis unabhängig von dem Bau der Trasse entlang der A8.

Für MR Hubert Kraus hat die Resolution 2015 noch immer seine Gültigkeit. Für ihn müsse das Gespräch am Montag abgewartet werden. Bislang handle es sich nur um reine Spekulationen, die auf Zeitungsberichten basieren. Vermutlich werde es keine reine Neubau- und keine reine Ausbaustrecke geben.

MR Alfred Hegele wirft ein, dass die Zeit für eine Resolution bis Montag sowieso viel zu kurz sei. Er schließt sich seinen Vorrednern an und schlägt vor, den Termin mit Herrn … abzuwarten.

MR Juraschek bemängelt, dass dem Antrag vom 06.03.2019, der vor ca. 8 Wochen der Verwaltung zuging, kein Zeitablauf vorzuwerfen ist. Für ihn hätte zeitnaher mit der Bearbeitung begonnen werden sollen.

Bgm. Uhl erläutert diesbezüglich, dass die Verwaltung kurz nach Eingang des Antrags ein Schreiben von Herrn …. erhalten habe. Daraufhin wurde unmittelbar Kontakt aufgenommen und Schriftverkehr geführt. Für ihn wurde die Angelegenheit sinnvoll koordiniert und innerhalb der 3 Monatsfrist (§ 22 Abs. 1 Satz 1 i.V.m Satz 3 GeschO) behandelt.

3. Bgm. Vogg bittet Bgm. Uhl den MGR nach dem Gespräch mit Herrn … zu informieren.

Datenstand vom 28.06.2019 11:39 Uhr