Änderung der Ausleihgebühren
Daten angezeigt aus Sitzung:
66. Sitzung des Marktgemeinderates, 18.01.2018
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Für den Zeitraum von 12 Kalendermonaten wird eine Verwaltungsgebühr von 5,-- € für Kinder bis 14 Jahre und 8,-- € für Jugendliche über 14 Jahre und Erwachsene erhoben. Die Benutzungsordnung für die Gemeindebücherei Zusmarshausen ist entsprechend zu ändern und gilt ab 01.04.2018 (2. Quartal 2018).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Kurzbericht
Sachvortrag:
Seit 01.01.2005 beträgt die Jahresgebühr für Erwachsene 7,-- €, für Kinder bis 14 Jahre 4,-- €. Da die Buchpreise seit diesem Zeitpunkt deutlich gestiegen sind, soll sich die Gebühr bei den Erwachsenen von 7,-- € auf 8,-- € erhöhen. Die Ausleihgebühren bei den Kindern sollen unverändert belassen bleiben. Dies hat pädagogische Gründe im Sinne der notwendigen Leseförderung.
Grundsätzlich besteht ein Büchereivertrag für die Gemeindebücherei Zusmarshausen zwischen der katholischen Pfarrkirchenstiftung Zusmarshausen und dem Markt Zusmarshausen vom 02.12.1996. Die Gemeindebücherei wird paritätisch und kollegial vom Markt und der Kirchenverwaltung geleitet. Dazu wird jeweils eine Person von den Vertragspartnern bestimmt. Diese beiden (Pfarrer, Bürgermeister) bilden das Büchereikuratorium. Aufgaben des Kuratoriums sind u.a.
- das Festlegen der Benutzungsordnung (Öffnungszeiten, Verwaltungsgebühren usw.).
Neben dem Markt Zusmarshausen muss also auch noch die Pfarrkirchenstiftung der Änderung der Ausleihgebühren zustimmen.
Diskussionsverlauf:
Nachdem die Höhe der Benutzungsgebühr, trotz der Erweiterung des Medienangebotes durch E-Books und zusätzlichen e-Learning-Angeboten seit dem Jahr 2005 für Erwachsene unverändert 7,-- € beträgt, soll die Erhöhung der Benutzungsgebühr nun dem erweiterten Medienangebot der Gemeindebücherei Zusmarshausen Rechnung tragen, führt Herr … zu Beginn aus.
Für MR Sapper stellt die Benutzungsgebühr einen symbolischen Charakter dar und sollte als Wertschätzung der Bücherei dienen. Zur Förderung der Selbstständigkeit der Kinder sollten seiner Meinung nach auch die Gebühren der Kinder erhöht werden.
Herr …
äußert gegenüber dem MGR, dass die Schwelle der Benutzungsgebühren für Kinder niedrig gehalten werden sollte, insbesondere auch im Hinblick auf die Leseförderung. Die Kinder dürfen durch eine Gebührenerhöhung nicht abgeschreckt werden.
Nach einer ausführlichen Diskussion spricht sich das Gremium auch für eine Erhöhung der Verwaltungsgebühren für Kinder in Höhe von 4,-- € auf 5,-- € aus.
Datenstand vom 28.02.2018 10:50 Uhr