Information über ein Schreiben der Fa. Hieber zu einer Erweiterung des Betriebsgeländes in Wörleschwang mit Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  66. Sitzung des Marktgemeinderates, 18.01.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 66. Sitzung des Marktgemeinderates 18.01.2018 ö 6

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt das Schreiben der Fa. Hieber, Wörleschwang „Vorüberlegungen zu einer Erweiterung des Betriebsgeländes der Fa. Hieber“ sowie den Sachvortrag der Geschäftsleitung der Fa. Hieber zur Kenntnis. Der Marktgemeinderat steht einer Erweiterung positiv gegenüber. Die Verwaltung wird beauftragt die erforderlichen Verfahrensschritte einzuleiten. Sämtliche Kosten hat die Fa. Hieber zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Zu diesem TOP werden MR Steffen Kraus und MR Fischer aufgrund persönlicher Beteiligung nach Art. 49 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Am 05.12.2017 hat im Rathaus auf Wunsch der Herren … und …, Wörleschwang, eine Besprechung stattgefunden, in welcher von Seiten der Geschäftsleitung des Unternehmens Gedanken zur Erweiterung des Betriebsgeländes dargestellt wurden. Mit Schreiben vom 15.12.2017 stellte die Firma ihre Vorüberlegungen hierzu schriftlich dar. Die Geschäftsleitung der Fa. Hieber wird ihre Vorstellungen in der Sitzung erläutern.

Diskussionsverlauf:
Bgm. Uhl begrüßt zu diesem TOP Herrn … von der Geschäftsleitung der Firma Hieber und bittet um Berichterstattung.

Herr … kommt eingangs auf die Eckdaten der Firma Hieber, anhand einer PowerPoint Präsentation, zu sprechen. Grundlage für die Erweiterung der Firma Hieber sei insbesondere die Fertigung von neuen und innovativen Produkten, zu denen u.a. neue Produktionshallen, eine moderne Mischanlage und diverse Lagerflächen benötigt werden. Aufgrund der fehlenden Platzkapazität sei eine Umsetzung auf dem derzeitigen Bestandsgelände nicht möglich.

Für eine Erweiterung eignen würde sich lediglich das auf der Südseite angrenzende, ca. 12.000 m² große Grundstück (Fl.Nr. 589), welches sich bereits im Besitz der Firma Hieber befindet. Eine Erschließung dieses Grundstückes sei unproblematisch möglich. Auch die Zufahrt über den Krautgartenweg wäre theoretisch denkbar. Lediglich das auf dem Grundstück befindende Biotop müsste umgesiedelt werden. Als Ausgleichsfläche hierfür würde sich das gegenüberliegende Grundstück, (Fl.Nr. 596) getrennt durch die Staatsstraße 2027, eignen, so Herr …, der die Lage der Grundstücke anhand eines Planes genauer beschreibt.

… hofft auf positive Resonanz gegenüber der Erweiterung der Firma Hieber und auf Unterstützung seitens des MGR.

MR Christian Weldishofer erkundigt sich nach dem täglichen Lieferverkehr über den Krautgartenweg und fragt nach, ob eine Zufahrt über die Staatsstraße nicht praktischer wäre.

Die Firma Hieber habe sich diesbezüglich Gedanken gemacht und ein Lärmschutzgutachten in Auftrag gegeben. Als Ergebnis sei festzuhalten, dass die jetzigen Zufahrt über den Krautgartenweg keine Probleme bereitet und die emissionsschutzrechtlichen Vorgaben einhält. Deshalb soll die Zufahrt aus Sicht der Firma Hieber weiterhin über den Krautgartenweg erfolgen.

MR Juraschek bevorzugt die Zufahrt über die Staatsstraße, um sich von der Wohnbebauung fern zu halten.

Damit über die Staatsstraße zum Betriebsgelände zugefahren werden könnte, bedarf es der Errichtung eines Anschlusspunktes. Nachdem die Staatsstraße allerdings bei Witterungsbedingungen wie Nebel oder starker Regen sehr schlecht einsehbar ist, könnte die Anschlussstelle ein Gefahrenpunkt werden, weil die Autos mit sehr hoher Geschwindigkeit unterwegs sind.

In der heutigen Sitzung ist lediglich ein Grundsatzbeschluss herbeizuführen, entgegnet Bgm. Uhl. Auf die Zufahrtsmöglichkeiten ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht genauer einzugehen.

Für 2. Bgm. Steppich ist es wichtig, dass die Grenzwerte des schalltechnischen Gutachtens nicht überschritten werden und den Vorgaben entsprechen. Seiner Meinung nach soll die Firma Hieber seitens des MGR im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten unterstützt werden.

MR Hubert Kraus stimmt seinem Vorredner zu. Es sei sehr erfreulich, dass die Firma Hieber das Grundstück erwerben konnte, daher soll dieser dynamische Weg seitens des Marktes weiter unterstützt werden.

„Werden bei der Erweiterung auch Arbeitsplätzte geschaffen“, fragt MR Alfred Hegele.

Vorerst soll das Grundstück als Lagerfläche dienen. Für die Zukunft ist eine Bebauung mit Produktions- und Lagerhallen, sowie die Errichtung einer neuen Mischanlage und auch die Aufstockung von Arbeitsplätzen vorgesehen.

Auch MR Richard Hegele äußert sich positiv über die Entwicklung der Firma Hieber. Das Wachstum der Firma muss seitens des MGR unterstützt werden. Allerdings gäbe es noch Diskussionsbedarf bezüglich der Zufahrt zum Betriebsgelände.

Bgm. Uhl bedankt sich bei Herrn … für die aufschlussreiche Vorstellung.

Datenstand vom 28.02.2018 10:50 Uhr