Antrag auf Errichtung eines Zebrastreifens im Ortsteil Gabelbachergreut im Bereich Leonhardstraße/Kohlstattweg/Schmiedberg - weitere Vorgehensweise


Daten angezeigt aus Sitzung:  82. Sitzung des Marktgemeinderates, 29.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 82. Sitzung des Marktgemeinderates 29.11.2018 ö 7

Beschluss

Der Antrag von Ortssprecher Andreas Elze vom 13.09.2018 auf Errichtung eines Zebrastreifens in Gabelbachergreut wird zur Kenntnis genommen und zur weiteren Prüfung an das zuständige Landratsamt Augsburg –Straßenverkehrsbehörde- übersandt. Eine zusätzliche Begründung der Marktgemeinde ist beizufügen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Dieser Tagesordnungspunkt wird vorgezogen und im Fortgang der Sitzung als 4. Tagesordnungspunkt behandelt.

Der Ortssprecher des Ortsteils Gabelbachergreut, Andreas Elze, hat mit Schreiben vom 13.09.2018, eingegangen am 20.09.2018, einen Antrag auf Errichtung eines Zebrastreifens im Bereich der Leonhardstraße, Ecke Kohlstattweg – Schmiedberg, gestellt und dies entsprechend begründet. Der Antrag war der Sitzungsvorlage beigefügt und stand den Markträten durch Einstellung in das Ratsinformationssystem zur Verfügung.

Grundsätzlich ist für die Anordnung eines Zebrastreifens an der Leonhardstraße das Landratsamt Augsburg –Straßenverkehrsbehörde- zuständig, da es sich bei der Leonhardstraße um eine Kreisstraße (A 4) handelt.

Für die Errichtung eines Fußgängerüberweges gelten die Einsatzkriterien der Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001).

Fußgängerüberwege dürfen nur angelegt werden (allgemeine Voraussetzungen):
  • Innerhalb geschlossener Ortschaften
  • Auf Straßenabschnitten mit durchgängig zulässiger Höchstgeschwindigkeit von max. 50 km/h
  • An Stellen, wo nur ein Fahrstreifen je Fahrtrichtung überquert werden muss
  • Nur dort, wo auf beiden Fahrbahnseiten ein Gehweg oder ein weiterführender Fußweg vorhanden ist

Verkehrliche Voraussetzung ist das Vorliegen von bestimmten Verkehrsstärken. Diese werden anhand eines Schaubildes skizziert. Grundsätzlich müssen 50-100 Fußgänger in der Stunde die Fahrbahn queren, 200 – 300 Fahrzeuge in der Stunde die Fahrbahn frequentieren. Diese Zahlen sind entsprechend nachzuweisen.

Aus Sicht der Verwaltung sollte der Antrag an das zuständige Landratsamt Augsburg zur weiteren Prüfung übersandt werden.

Diskussionsverlauf:
MR Hörmann würde den Antrag gerne unterstützen. Bei Schriftwechsel mit dem Landratsamt sollte nicht unerwähnt bleiben, dass es sich hier um eine „einflugschneisenartige“ Befahrung aus Richtung Freihalden handelt. Zudem könnten die Daten des Verkehrsmessgerätes/„Smilie“ beigefügt werden, um die gefahrenen Geschwindigkeit sowie das tatsächliche Verkehrsaufkommen nachweisen zu können, regt Bgm. Uhl an.

MR Winkler als grundsätzlicher Fan von Zebrastreifen würde der Stellungnahme gerne eine zusätzliche Begründung beifügen, aus welcher nachdrücklich nochmals die Belange geschildert werden, auch wenn die Fußgängerquerungszahlen – wie gefordert - nicht erreicht werden. „Die Argumentation ist wichtig, um unsere Ernsthaftigkeit zu untermauern und Druck aufzubauen“, erklärt der Marktrat. Eine reine Prüfung genügt in seinen Augen nicht.

Bürgermeister Uhl erklärt folgendes Schaubild:



MR Neff äußert Bedenken für einen Fußwegübergang an dieser Stelle. Die Fahrzeuge nähern sich hier doch mit beachtlichen Geschwindigkeiten, sodass ein Zebrastreifen weiter im Ortskern wünschenswerter wäre. Ortssprecher Elze erklärt, dass die Fahrzeuge bis auf Höhe der Kirche „eindonnern“. Zudem gehen die Kinder aus der Neubausiedlung eben an dieser Stelle über die Straße. Auch sollte der Zebrastreifen am Ortseingang bereits eine sichtbare Grenze für die Autofahrer darstellen, um die Geschwindigkeit zu drosseln. Gleichwohl ist genau an dieser Stelle die Straße in Richtung Sportplatz angebunden. Leider handelt es sich genau an dieser Stelle um die Bedarfsstelle, auch wenn es sich nicht gleichzeitig um die „schönste Stelle“ handelt, erklärt Elze.

Datenstand vom 02.01.2019 12:43 Uhr