Billigung und Beschluss Erneute Auslegung und Beteiligung gemäß §§ 3,4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  107. Sitzung des Marktgemeinderates, 16.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 107. Sitzung des Marktgemeinderates 16.01.2025 ö 2.2

Beschluss

Der Marktgemeinderat billigt den fortgeschriebenen Entwurf der Einbeziehungssatzung Nr. 62 „Flur Nr. 2 – Beim Bergweber“, bestehend aus der Planzeichnung mit Satzungstext (Teil A) und der Begründung (Teil B) jeweils in der Fassung vom 22.11.2024, beigefügt als Anlagenkonvolut 2.

Es ist das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches, insbesondere die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB und die erneute Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB, durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:


Die im vorherigen TOP gemäß Abwägung empfohlenen Beschlüsse sind als Vorschlag in die 
Einbeziehungssatzung Nr. 62 „Flur Nr. 2 Gabelbach – Beim Bergweber“ eingearbeitet. 

Es mussten Änderungen in den textlichen Festsetzungen, den textlichen Hinweisen und der Begründung der Einbeziehungssatzung vorgenommen werden, die teilweise die Grundzüge der Planung betreffen. Demzufolge muss der fortgeschriebene Entwurf der Einbeziehungssatzung Nr. 62 „Flur Nr. 2 Gabelbach - Beim Bergweber“ nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB nochmals öffentlich ausgelegt werden und auch die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB erneut beteiligt und um Stellungnahme gebeten werden. Die in diesem Zusammenhang nochmals eingehenden Stellungnahmen müssen dann vom Marktgemeinderat erneut behandelt und gewürdigt werden.


Mit der Ladung erhält der Marktgemeinderat den Entwurf der Einbeziehungssatzung Nr. 62 „Flur Nr. 2 Gabelbach – Beim Bergweber“, Stand 22.11.2024, bestehend aus:

  1. Planzeichnung mit Satzungstext (Teil A)
  2. Begründung (Teil B) 


Auswirkungen von den, zu den Beschlussempfehlungen ggf. abweichenden Beschlüssen wird das Planungsbüro unmittelbar nach der Sitzung noch einarbeiten. 

Dem Marktgemeinderat wird somit die Einbeziehungssatzung Nr. 62 „Flur Nr. 2 Gabelbach – Beim Bergweber“, Stand 22.11.2024, mit den heute beschlossenen Ergänzungen und Anregungen zur Billigung und zum Beschluss Erneute Auslegung und Beteiligung gemäß §§ 3,4 Abs. 2 BauGB vorgelegt. 

Datenstand vom 03.03.2025 08:07 Uhr