Sachvortrag:
In der Zeit vom 21.10.2024 bis 04.12.2024 fanden die Bürgerversammlungen in Zusmarshausen und allen Ortsteilen statt. Grundsätzlich müssen nach den Vorschriften der Gemeindeordnung Empfehlungen der Bürgerversammlungen innerhalb einer Frist von drei Monaten vom Gemeinderat behandelt werden. Eine Empfehlung der Bürgerversammlung setzt einen zulässigen Antrag sowie einen in offener Abstimmung mit Mehrheit der Abstimmenden zustande gekommenen Beschluss der Bürgerversammlung voraus.
Anregungen aus den Bürgerversammlungen werden in einer der nächsten Sitzungen des Marktgemeinderates bekanntgegeben.
Anträge aus der Bürgerversammlung Gabelbach
Antrag von Herrn Josef Unverdorben: Erarbeitung weiterer Alternativ-Hochwasserschutzmaßnahmen in Gabelbach
Herr Unverdorben erläutert, dass aus seiner Sicht eine Erweiterung der beiden Durchlässe des Godelbachs an der Kirchgasse sowie an der Bahnhofstraße nicht ausreicht. Eine Erweiterung würde mehr Kosten als der Bau eines Dammes verursachen. Der Marktgemeinderat soll daher weitere Alternativ-Hochwasserschutzmaßnahmen in Gabelbach erarbeiten.
Antrag von Herrn Jürgen Stöckle: Erneute Beschlussfassung über das Dammbauwerk in Gabelbach
Herr Stöckle bittet darum, die Entscheidung gegen das Dammbauwerk in Gabelbach aufgrund der neuen Erkenntnisse des Juni-Hochwassers zu überdenken und einen neuen Beschluss darüber zu fassen.
Antrag aus der Bürgerversammlung Zusmarshausen
Antrag von Herrn Konrad Bollenbach: Verbesserung des Hochwasserschutzes in Zusmarshausen
Herr Bollenbach wünscht, dass der Hochwasserschutz beständig fortgeschrieben wird. Dazu soll jährlich im ersten Quartal auf einer Marktgemeinderatssitzung informiert werden. Der Antrag sowie die entsprechende Begründung ist dem Sachvortrag zur Sitzungsladung und der Niederschrift als Anlage 3 beigefügt.
Diskussionsverlauf:
Erster Bürgermeister Bernhard Uhl führt aus, dass neben den Anträgen in den Bürgerversammlungen auch 44 Hinweise und Bitten zu verschiedensten Themen vorgebracht wurden. Die Liste wird so bald als möglich von der Verwaltung abgearbeitet.
Antrag von Herrn ...:
Erster Bürgermeister Bernhard Uhl verweist auf den Beschluss des Marktgemeinderats vom 14.03.2024, wonach die Planung zum Hochwasserrückhaltebecken vorerst ruhen soll und zunächst Angebote für eine Alternativprüfung einzuholen sind, damit ein Gesamtkonzept erstellt werden kann.
Es werden zunächst die Planungskosten bis zur möglichen Antragstellung bei der Regierung von Schwaben für den Förderantrag benötigt. Der Bearbeitungssachstand zur Hochwasserrückhaltemaßnahme ist derzeit der Abschluss der Leistungsphase 2 (Vorplanung). Zur Einreichung des Förderantrags sind die Leistungsphasen 3 und 4 erforderlich (Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung).
Folgende Kosten würden nach derzeitigem Stand (Grundlage Kostenschätzung vom 23.02.2021) für diese Leistungsphasen anfallen:
Leistungsphase 3 (Ingenieurbauwerke) 36.622,00 €
Leistungsphase 4 (Ingenieurbauwerke) 7.325,00 €
Leistungsphase 3 (Tragwerksplanung) 19.178,00 €
Leistungsphase 4 (Tragwerksplanung) 38.355,00 €
Dies entspricht Gesamtkosten in Höhe von 101.489,00 €
Nach der Erstellung der Kostenberechnung (Leistungsphase 3) wird diese Grundlage zur Abrechnung der gesamten Planungsleistungen sein.
Die derzeitigen Untersuchungen umfassen nicht nur die beiden Brückenbauwerke, sondern auch Maßnahmen für den gesamten Godelbach, somit auch im Westen und im Ortsinneren, wie z.B. Flussbettaufweitung, Mäandrieren des Gewässerlaufs inkl. Uferabflachungen und Retentionsflächen. Es erfolgen Abstimmungen mit den WWA Donauwörth sowie einem weiteren WWA.
Bezüglich der innerörtlichen Maßnahme erfolgt derzeit die Submission. Start der Maßnahme ist geplant für Februar/März 2024 und die Fertigstellung Ende April 2024. Derzeit erfolgt noch die Abstimmung mit dem Pächter.
Bezüglich der Wirtschaftlichkeit schlägt erster Bürgermeister Bernhard Uhl vor, zunächst die laufenden Untersuchungen abzuschließen, da das Projekt schon sehr weit fortgeschritten ist und das Büro Heinhaus derzeit einen Vorentwurf erarbeitet. Baugrunderkundungen haben bereits stattgefunden. Die Ergebnisse werden derzeit ausgewertet. Der Vorentwurf wird dann im Marktgemeinderat vorgestellt.
Er würde dennoch dem Antrag von Herrn ... zustimmen, jedoch zunächst die Ergebnisse bewerten und dann nochmals überlegen, wie mit dem Antrag umzugehen ist. Daher sollte der Antrag von Herrn.... mit einem Zusatz beschlossen werden.
Diskussion des Gremiums, dass dem Antrag zugestimmt werden könnte, da er Teil dessen ist, was der Marktgemeinderat ohnehin in Auftrag gegeben hat. Erster Bürgermeister Bernhard Uhl gibt zu bedenken, dass bei diesen Maßnahmen die Höhe der Fördermöglichkeiten noch nicht bekannt ist, daher sollte zunächst die Leistungsphase 3 abgewartet werden.
Zweiter Bürgermeister Walter Aumann wirft ein, dass jetzt keine Parallelplanungen vorangetrieben werden sollten, daher würde er den Antrag ebenfalls mit dem Zusatz versehen, dass zunächst die Ergebnisse der Untersuchung vorliegen müssen. Das Gremium hat sich bereits mehrere Jahre mit dem Dammbauwerk beschäftigt und ist zu dem Beschluss gekommen, aus Kostengründen Alternativen prüfen zu lassen. Diese Reihenfolge sollte nunmehr eingehalten werden.
Erster Bürgermeister Bernhard Uhl schlägt daher vor, den Beschlussvorschlag zu formulieren wie folgt:
Die Verwaltung wird beauftragt weitere Alternativ-Hochwasserschutzmaßnahmen zu erarbeiten und diese im Marktgemeinderat zu präsentieren unter der Voraussetzung, dass die bereits eingeleiteten Untersuchungen keine oder zu wenig Aussicht auf einen ganzheitlichen Hochwasserschutz in Gabelbach gewährleisten.
Hiermit ist das Gremium einverstanden.
Antrag von Herrn ....:
Erster Bürgermeister Bernhard Uhl verweist auf den Beschluss des Marktgemeinderates vom 30.09.2021, wonach die bestehende Planung weiterverfolgt werden soll und die Verwaltung beauftragt wurde, alternative Gründungsmöglichkeiten und mögliche Kosteneinsparungen prüfen zu lassen. Am 14.03.2024 wurde dieser Beschluss ruhend gestellt.
Diskussion des Gremiums, dass heute kein erneuter Beschluss über das Dammbauwerk gefasst werden sollte und zunächst der Weg zur Prüfung der Alternativen weiterverfolgt werden sollte. Es wurde am 14.03.2024 der Beschluss gefasst, dass die Planung zum Dammbauwerk vorerst ruhen soll. Da es derzeit zum Dammbauwerk keine neuen Erkenntnisse gibt, da die eingeleiteten Untersuchungen noch nicht abgeschlossen sind, sollte der Antrag, so wie er gestellt wurde, abgelehnt werden. Auf das Dammbauwerk sollte erst wieder zurückgekommen werden, wenn die geprüften Alternativen keine Aussicht auf Erfolg bringen.
Weitere Diskussion des Gremiums, ob der Antrag von Herrn .... um einen zweiten Halbsatz, wie beim Antrag von Herrn ...., ergänzt werden sollte, dass zunächst die Ergebnisse der aktuellen Untersuchungen abgewartet werden sollen. Allerdings erscheint es dem Gremium ausreichend, den Antrag abzulehnen.
Antrag von Herrn ....:
Diskussion des Gremiums, dass dem Beschluss zugestimmt werden sollte. Jedoch sollte sich dieser auf das gesamte Gemeindegebiet, also auch die Ortsteile erstrecken. Zudem wird angeregt, den zweiten Halbsatz zu streichen, da Hochwasser nicht nur um Pfingsten herum stattfinden.
Aus der Mitte des Gremiums wird zudem angeregt, bestimmte Schnittstellen mit der Feuerwehr abzustimmen, wo es beispielsweise Sinn macht, einen mobilen Hochwasserschutz aufzustellen, wo Sandsäcke gelagert werden sollen, etc. MR Stefan Vogg weist auf die Nutzung der Software Alamos hin