Veränderungen im Rahmen der Haushaltmittelbewirtschaftung gegenüber dem Haushaltsplan 2016
Daten angezeigt aus Sitzung:
51. Sitzung des Marktgemeinderates, 23.03.2017
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt der im Sachvortrag genannten Deckung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben mit der laufenden Nummer 1, 2 und 3 zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Kurzbericht
Sachvortrag:
Gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c der Geschäftsordnung des Marktes Zusmarshausen entscheidet grundsätzlich der Bürgermeister über die außer- und überplanmäßigen Ausgaben bis zu einem Betrag von 10.000 € im Einzelfall. Die Außer- und überplanmäßigen Ausgaben bis zu einem Betrag von 15.000 € bzw. 30.000 € im Einzelfall sind vom Haupt- und Finanzausschuss zu beschließen (§ 7 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe a Spiegelstrich 3 der Geschäftsordnung des Marktes Zusmarshausen). Darüberhinausgehende außer- und überplanmäßigen Ausgaben sind vom Marktgemeinderat zu beschließen.
Aufgrund dessen sind die nachfolgenden außer- und überplanmäßigen Ausgaben entsprechend zu behandeln. Entsprechende Deckungsmittel waren in allen Fällen vorhanden.
lfd. Nr.
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Haushalts- stelle
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Text
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Ansatz
in €
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Jahresrechnungs-ergebnis in €
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Mittelbereit-stellung
in €
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1
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0.9000.8100
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Gewerbesteuer-umlage
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1.000.000
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1.050.647,00
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51.000,00
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Die Gewerbesteuerumlage korreliert mit der Gewerbesteuer. Die Gewerbesteuereinnahmen 2016 übersteigen den Haushaltsansatz um 624.441,13 €. Folglich erhöht sich die Gewerbesteuerumlage entsprechend.
Die Deckung erfolgte über die Mehreinnahmen der Gewerbesteuer (Hhst. 0.9000.0030).
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2
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1.4641.9328
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Kindergarten Zusmarshausen Erschließungs-beiträge
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-
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32.919,04
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32.919,04
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Bei der Berechnung der zweiten Vorausleistung zum Erschließungsbeitrag im Jahr 2005 war für den Kindergarten ein Beitrag in Höhe 50.569,96 Euro kalkuliert worden. Dieser Betrag wurde zum damaligen Zeitpunkt nicht umgebucht und konnte deshalb mit Endabrechnung nicht als Vorausleistung gewertet werden. Es wurde lediglich der endgültige Erschließungsaufwand verbucht, welcher im Jahr 2016 die jetzt außerplanmäßigen Kosten von 32.919,04 Euro verursacht hat.
Die Deckung erfolgte über die Mehreinnahmen der Erschließungsbeiträge für das Baugebiet Steineberg (Hhst. 1.6323.3520).
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3
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1.6201.9321
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Erwerb unbebauter Grundstücke
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0
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44.274,47
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44.274,47
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Nicht vorhersehbarer Kauf eines Grundstücks im Baugebiet Steineberg. Es konnte im Zeitraum der Erstellung des Haushaltsplanes nicht abgesehen werden, dass es zu einem so ungewöhnlichen Vorgang kommen wird. Wenn das Grundstück nach Fertigstellung des, sich derzeit in Änderung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 25 „Steineberg“ Zusmarshausen, wieder verkauft wird, nimmt der Markt Zusmarshausen den Verkaufspreis wieder ein.
Die Deckung erfolgte über die Mehreinnahmen bei der Veräußerung von Grundstücken (Hhst. 1.6201.3400), Erschließungsbeiträge für das Baugebiet Steineberg (Hhst. 1.6323.3520) sowie Minderausgaben bei dem Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens des Rathauses (Hhst. 1.0600.9350).
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Der Haupt- und Finanzausschuss sprach seine Empfehlung dem Marktgemeinderat in der Sitzung vom 02.02.2017 aus.
Diskussionsverlauf:
Kämmerer …
stellt den Sachvortrag vor.
Datenstand vom 18.05.2017 13:44 Uhr