Bauleitplanung des Marktes Dinkelscherben 22. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 59 "Photovoltaikanlage Fleinhausen" Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  96. Sitzung des Marktgemeinderates, 19.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 96. Sitzung des Marktgemeinderates 19.09.2019 ö 7

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des 59. Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage Fleinhausen“ gem. § 4 Abs. 2 BauGB des Marktes Dinkelscherben.
Es bestehen keine Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag
Mit Mail vom 14.08.2019 erbittet das Büro TB Markert Stadtplaner Landschaftsarchitekt PartG mbB, Nürnberg die Stellungnahme zur Beteiligung der Behörde und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur 22. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 59 „Photovoltaikanlage Fleinhausen“ gem. § 4 Abs. 2 BauGB des Marktes Dinkelscherben.
Die Unterlagen gingen den Marktgemeinderäten und den internen Stellen, Kläranlage, Wasserversorgung und Technisches Bauamt, mit Mail von 19.08.2019 zu.
Es wurden folgende Stellungnahmen abgegeben.
Kläranlage:                                Fehlanzeige
Wasserversorgung:                        Keine Rückmeldung
Technisches Bauamt:                        Keine Rückmeldung

Die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 59 „Photovoltaikanlage Fleinhausen“ wurde im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB bereits in der Marktgemeinderatsitzung am 16.05.2019 behandelt.

Das Planungsbüro wurde mit Mail vom 03.09.2019 um Auskunft gebeten, welche Änderungen im Entwurf vom 16.07.2019 der Begründung und des Umweltberichts vorgenommen wurden.
Bei der Verwaltung ist bis heute keine Antwort eingegangen.
Die Verwaltung geht davon aus, dass im Vergleich zur frühzeitigen Auslegung keine relevanten Änderungen vorgenommen wurden. Eine genaue Durchsicht erfolgte nicht.

Datenstand vom 11.11.2019 16:20 Uhr