Antrag auf Verlängerung der Betriebserlaubnis zur Einrichtung einer provisorischen Kindergartengruppe - Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung:
100. Sitzung des Marktgemeinderates, 05.12.2019
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Vorsorglich soll beim Landratsamt Augsburg die Verlängerung der Betriebserlaubnis zur Einrichtung einer provisorischen Kindergartengruppe im Kindergarten „Die kleinen Strolche“ Gabelbach beantragt werden. Dies gilt dann, wenn der geplante Anbau nicht bis zum 01.09.2020 bezugsfertig ist. Eine Verlängerung soll dann bis zur Bezugsfertigkeit erteilt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zu veranlassen und auch die Nutzungsvereinbarung mit der Kath. Pfarrpfründestiftung „St. Martin“ zur Nutzung des Pfarrsaals als Mehrzweckraum zu verlängern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Kurzbericht
Sachvortrag:
Beim Gespräch im Landratsamt Augsburg am 25.11.2019 wurde auch eine mögliche Verlängerung der Betriebserlaubnis zur Einrichtung einer provisorischen Kindergartengruppe diskutiert. Die bisherige Betriebserlaubnis erlischt am 31.08.2020.
Für den Fall, dass der beabsichtigte Anbau nicht bis zum 01.09.2020 bezugsfertig ist, wird eine Verlängerung der Betriebserlaubnis zur Errichtung einer provisorischen Kindergartengruppe grundsätzlich in Aussicht gestellt.
Aus Sicht des Landratsamtes wäre auch zu prüfen, ob vorübergehend eine Kindergartengruppe mit einer Altersöffnung ab 2 Jahren in den jetzigen Krippenräumen eingerichtet werden kann. Dies hätte den Vorteil, dass insgesamt 25 Plätze zur Verfügung stehen anstatt 12 Plätzen. Allerdings entfällt für diese Übergangszeit die Aufnahme von Krippenkindern von 1 – 2 Jahren.
Datenstand vom 20.01.2020 17:00 Uhr