Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  100. Sitzung des Marktgemeinderates, 05.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 100. Sitzung des Marktgemeinderates 05.12.2019 ö 9

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die als Anlage 8 beigefügte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und entsprechend bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

Kurzbericht

Sachvortrag:
Die Verwaltung hat beim Büro Schneider & Zajontz, Gesellschaft für kommunale Entwicklung mbH, die Neu-/Nachkalkulation der Gebühren für die Entwässerungseinrichtung in Auftrag gegeben. Dies deshalb, weil Unterdeckungen vorliegen und Kostensteigerungen bei den Unterhaltsmaßnahmen zu verzeichnen sind.

Kalkulationsgrundlagen sollen die Jahresrechnungen 2017, 2018, 2019 und die künftigen Haushaltsansätze sein. Diese Grundlagen liegen jedoch der Verwaltung nicht mehr rechtzeitig vor Jahresende vor. Auch kann eine Fertigstellung der Kalkulation aufgrund einer Vielzahl von vorliegenden und terminierten Kalkulationsprojekten vom beauftragten Büro in diesem Jahr nicht mehr bewerkstelligt werden.

Dies bedeutet auch, dass eine notwendige Änderung der Gebühren nicht mehr zum 01.01.2020 in Kraft treten kann.

Für kostenrechnende Einrichtungen sollen grundsätzlich kostendeckende, nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen bemessene Benutzungsgebühren erhoben werden.

Aus diesem Grund ist eine Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung erforderlich, die dann eine rückwirkende Änderung der Gebühren ermöglicht. Statt eines Bevorratungsbeschlusses (wie 2017) ist nach Absprache mit dem beauftragten Büro und dem Landratsamt Augsburg nunmehr eine Änderungssatzung zu beschließen.

Im Zusammenhang mit der Neu-/Nachkalkulation wird vom Büro auch eine mögliche Einführung einer Grundgebühr geprüft.

Datenstand vom 20.01.2020 17:00 Uhr