Tektur zum Bauantrag der Fa. Sortimo AZ: 3-541-2011-BA Nutzungsänderung von einer Pultrusionshalle zu einer Lagerhalle, Neubau Erweiterung einer Montagehalle mit Stellplätzen, Dreilindenstraße 5, Fl.Nr. 2163/4, 2155, 2156, Gmkg. Zusmarshausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  009. Sitzung des Marktgemeinderates, 15.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 009. Sitzung des Marktgemeinderates 15.10.2020 ö beschließend 5

Beschluss

Der Tektur zum Bauantrag der Fa. Sortimo AZ: 3-541-2011-BA Nutzungsänderung von einer Pultrusionshalle zu einer Lagerhalle, Neubau Erweiterung einer Montagehalle mit Stellplätzen, Dreilindenstraße 5, Fl.Nr. 2163/4, 2155, 2156, Gmkg. Zusmarshausen, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Sobald die Entwässerungsplanung vorliegt, kann diese auf dem Verwaltungsweg abgehandelt werden.

Sollten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich sein, die auf den Plänen ersichtlich waren, können diese auf dem Verwaltungsweg abgehandelt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:


Antragsart
Bauantrag
X
Zulässigkeit nach §33 BauGB (Stand 17.09.2020)
Nr. 22 „Geisweghülle (Ehemals Industriegebiet) Zusmarshausen“

Beantragte Befreiungen





Zulässigkeit nach §34 BauGB (Umgriff bebauter Ortsteile)

Zulässigkeit nach §35 BauGB (Außenbereich)


Nachbarunterschriften vollständig
Nachbar nur Markt Zusmarshausen

Stellungnahme Nachbar liegt vor
Nein




Erschließung


Mit vorliegendem Bauantrag ist die Nutzungsänderung der Pultrusionshalle zu einer Lagerhalle sowie der Neubau, bzw. die Erweiterung einer Montagehalle und der damit verbundene Abbruch einer Bestandshalle vorgesehen.

Die geplante Montagehalle mit einer Länge von ca. 63  m soll dabei an die bestehende Halle in Richtung Süden angeschlossen werden und sich in der Gestaltung sowie Höhe (ca. 12 m) dieser anpassen.

Die Zulässigkeit dieses Vorhabens orientiert sich nach § 33 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung) mit Planstand vom 09.02.2017.

Es wird darauf hingewiesen, dass derzeit der Bebauungsplan Nr. Nr. 22 „Geisweghülle (Ehemals Industriegebiet) Zusmarshausen“ mit der Zeit vom 02.10. – einschl. 03.11.2020 ausliegt. Die ausgelegte Fassung erlangt erst mit Abschluss dieser Auslegung und dann, wenn keine Einwendungen eingegangen sind, die nicht abwägbar wären, Planreife.

Es wurde von der Verwaltung überprüft, ob durch den Bauantrag Festsetzungen der Fassung vom 09.02.2017 betroffen sind, die in der Fassung der jetzigen Auslegung (Entwurfsdatum 17.09.2020) geändert worden sind. Dies ist nach erster Prüfung nicht der Fall. Damit kann davon ausgegangen werden, dass der vorliegende Bauantrag auch mit den Festsetzungen der Fassung vom 17.09.2020 übereinstimmt.

Die Entwässerungsplanung liegt der Verwaltung derzeit noch nicht vor. Es wird empfohlen, dass diese    dann auf dem Verwaltungsweg abgehandelt werden kann.

Diskussionsverlauf
MR Juraschek erkundigt sich, ob die Entwässerungsplanung von der Verwaltung geprüft wird. SGL … bestätigt dies.

Datenstand vom 14.12.2020 14:57 Uhr