Beschlussfassung über die mittelfristige Finanzplanung 2020 - 2024
Daten angezeigt aus Sitzung: 020. Sitzung des Marktgemeinderates, 08.04.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) | 020. Sitzung des Marktgemeinderates | 08.04.2021 | ö | beschließend | 3.2 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte mittelfristige Finanzplanung 2020 bis 2024. Die Anlage (Anlage 1) ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 7
Kurzbericht
Gemäß Art. 70 GO i. V. m. § 24 KommHV-K und VV Nr. 2 zu § 24 KommHV ist die mittelfristige Finanzplanung, welche eine Anlage des Haushaltsplanes ist (§ 2 Abs. 2 Nr. 5 KommHV-K), gesondert zu beschließen.
Datenstand vom 17.05.2021 16:12 Uhr