Bebauungsplan Nr. 25 "Steineberg", vorhabenbezogene 9. Änderung (Sonstiges Sondergebiet Einzelhandel Erweiterung bestehende ALDI-Filiale); Einstellung des Verfahrens


Daten angezeigt aus Sitzung:  48. Sitzung des Marktgemeinderates, 12.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 48. Sitzung des Marktgemeinderates 12.07.2022 ö 5

Beschluss

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Steineberg“, vorhabenbezogene 9. Änderung (Sonstiges Sondergebiet Einzelhandel – Erweiterung bestehende ALDI-Filiale) wird eingestellt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:

Verfahrensstand
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wurde auf Antrag der Fa. ALDI GmbH & Co.KG mit dem Aufstellungsbeschluss am 28.11.2019 begonnen. Seitens der Fa. ALDI wurde eine Planung mit einer Erweiterung des vorhandenen Marktes von 850 m² auf rund 1.050 m² Verkaufsfläche vorgelegt. Zudem sollte ein Werbe-Pylon zugelassen werden. 

Der beantragte großflächige Einzelhandelsbetrieb ist nur in einem Sonstigen Sondergebiet gemäß § 11 Abs. 3 BauNVO oder einem Kerngebiet zulässig. Der bestehende Bebauungsplan „Steineberg“ setzt für diesen Bereich jedoch ein Gewerbegebiet (GE) fest. 

Mit der Fa. ALDI wurde ein Kostenübernahmevertrag mit Datum 19.12.2019/ 03.01.2020 geschlossen. 

Für das geplante Vorhaben wurde durch die Fa. BEKON eine schalltechnische Untersuchung erstellt. Ebenso wurde eine Einzelhandelsverträglichkeitsanalyse durchgeführt. 

Es wurden zwei Beteiligungen der Träger öffentlicher Belange und der Bürger im Zeitraum vom 15.01.2021 bis 19.02.2021 und vom 29.10.2021 bis 03.12.2021 durchgeführt. Im Rahmen des Verfahrens hat die Fa. ALDI aufgrund einer Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes ein Entwässerungskonzept, Stand 19.07.2021, erstellt. 

Das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes steht kurz vor dem Abschluss mit dem Satzungsbeschluss. Es steht noch der Abschluss des Durchführungsvertrages sowie die Abwägung der erneut eingegangenen Stellungnahmen mit dem Satzungsbeschluss aus.  

Herr Rechtsanwalt …………… hat einen Durchführungsvertrag, letzter Stand 09.12.2021, erstellt. 


Schreiben Fa. ALDI vom 11.05.2022
Mit Schreiben vom 11.05.2022 teilt die Fa. ALDI mit, dass der vorgelegte Durchführungsvertrag nicht unterschrieben werden kann. Es wird um eine Einstellung des Verfahrens gebeten. 

Einstellung des Verfahrens 
Fa. ALDI beantragt die Einstellung des Verfahrens. 
Auch seitens der Verwaltung wird eine Einstellung des Verfahrens favorisiert. Bei einer offiziellen Beendigung des Verfahrens gibt es einen Stichtag, zu dem alle Kosten abgerechnet werden können. 
Erfahrungsgemäß gibt es im Bereich des Baugesetzbuches häufig Änderungen. Bei einer späteren Wiederaufnahme des Projektes ist es dann aufwendig alle Gutachten, Unterlagen und Verfahrensschritte in Bezug auf einen neuen Rechtsstand zu überprüfen und anzupassen. Idealer ist zu einem späteren Zeitpunkt ein neuer Start der Bauleitplanung. 

Rechtsanwalt ……………. rät dem Markt Zusmarshausen von einem Wechsel zu einem Angebots-Bebauungsplan ab. Es bestünde hierbei das Risiko, dass die Landesplanung die Verkaufsfläche bei der Ermittlung der Ist-Situation mit einberechnet, wenn es um die Genehmigung weiterer Einzelhandelsprojekte geht, obwohl die Erweiterung der ALDI-Filiale nicht real umgesetzt wird. 


Diskussionsverlauf:
Auf die Rückfrage aus der Mitte des Gremiums teilt SGL ……… mit, dass seitens der Firma ALDI sämtliche Kosten übernommen werden, außer den Kosten für die Arbeitszeit der Verwaltung. 

Auf den Hinweis des Gremiums, dass jedoch beim Baugebiet Wiege II ein Betrag als Verwaltungspauschale einkalkuliert wurde, teilt erster Bürgermeister Bernhard Uhl mit, dass dies eine privatrechtliche Angelegenheit zwischen KFB und den Eigentümer ist. Beim Erschließungsträger wurde in diesem Fall eine Verwaltungspauschale eingerechnet. 

Das Gremium regt an zu klären, warum bei Bauleitplanungen der Verwaltungsaufwand nicht berechnet werden kann

Datenstand vom 08.08.2022 12:11 Uhr