Gemeinde Horgau - 1. Änderung des Bebauungsplanes "Südlich der Augsburger Straße - Neu Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  056. Sitzung des Marktgemeinderates, 24.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 056. Sitzung des Marktgemeinderates 24.11.2022 ö 7

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Südlich der Augsburger Straße – Neu“ der Gemeinde Horgau im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a BauGB.
Es bestehen keine Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Mit Mail vom 28.10.2022 und 31.10.2022 informiert die Bürogemeinschaft OPLA über die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Südlich der Augsburger Straße – Neu“ und bittet im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a BauGB um Stellungnahme des Marktes Zusmarshausen bis zum 30.11.2022.

Die Unterlagen gingen den Marktgemeinderäten und den internen Stellen (Kläranlage, Wasserversorgung und technisches Bauamt) mit Mail vom 02.11.2022 zu.

In der Ursprungsfassung des Bebauungsplans ist der betroffene Bereich als sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Einzelhandel“ gem. § 11 Abs. 3 Bau NVO festgesetzt. In einem solchen Sondergebiet sind Einkaufzentren und großflächige Einzelhandelsbetriebe zulässig, jedoch nicht kleinflächiger Einzelhandel und auch kein Gewerbe. Der Umstand, dass nun aber ein kleinflächiger Einzelhandelsbetrieb, der weniger als 800 m² Grundfläche besitzt und auch Gewerbe, möglicherweise auch Gesundheitsnutzungen ansiedeln sollen, widerspricht dem Gebietscharakter eines Sondergebietes. Um die Ansiedlung der angeführten Nutzung zu ermöglichen, wird ein Gewerbegebiet gem. § 8 Bau NVO festgesetzt. 
Der Geltungsbereich umfasst eine Größe von insgesamt 1.160 m². Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt.
Südlich des Gebiets verläuft die violette Variante der Planungen des Bahnprojekts Ulm-Augsburg. 

Von den internen Stellen (Kläranlage, techn. Bauamt, Wasserversorgung) wurden keine Bedenken gegen die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Südlich der Augsburger Straße – Neu“ geäußert.
Der Markt Zusmarshausen wird vermutlich nicht durch die Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Horgau beeinträchtigt werden. 

Datenstand vom 15.12.2022 11:39 Uhr