Gemeinde Adelsried - 6. Änderung des Flächennutzungsplanes Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  056. Sitzung des Marktgemeinderates, 24.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 056. Sitzung des Marktgemeinderates 24.11.2022 ö 8

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen nimmt Kenntnis von der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Adelsried im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

Es bestehen folgende Bedenken:

Die Änderung des FNP darf keine nachteiligen Auswirkungen auf den Ortsteil Streitheim und auf den Verlauf der möglichen Trassen der Bahn haben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:

Mit Mail vom 04.11.2022 informiert das Planungsbüro Godts aus Kirchheim am Ries - Zweigstelle Rain über die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Adelsried und bittet den Markt Zusmarshausen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme bis zum 16.12.2022.

Die Unterlagen gingen den Marktgemeinderäten und den internen Stellen (Kläranlage, techn. Bauamt und Wasserversorgung) mit Mail vom 08.11.2022 zu. Von den internen Stellen wurden keine Einwände gegen die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Adelsried geäußert. 

Die Gemeinde Adelsried beabsichtigt in Vorbereitung auf anstehende Bauleitplanungen die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich einer bestehenden gewerblichen Baufläche im Süden des Hauptortes. Diese soll in ihrem Flächenzuschnitt entsprechend der angedachten Bauleitplanung optimiert werden. Der Bereich der Änderung sieht neben gewerblichen Bauflächen mit Grünfläche auch Flächen für die Landwirtschaft und Flächen mit besonderer ökologischer, orts- und landschaftsgestalterischer Bedeutung vor.

Zur Sicherung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen sieht es die Gemeinde als erforderlich an, ortsansässige und ansiedlungswillige Gewerbebetriebe in ihrer betrieblichen Entwicklung und damit Zukunftsfähigkeit zu unterstützen. Dies sichert bestehende Arbeitsplätze und schafft eine Grundlage zur Entstehung neuer Arbeitsplätze. 

Der südliche Teil des bislang bereits als gewerbliche Baufläche dargestellten Bereichs soll hingegen nicht mehr als solcher dargestellt werden und wird daher zurückgenommen, zumal einer Realisierung nun bereits durchgeführte Straßenbauvorhaben (Umgehungsstraße) entgegen
stehen.

Das Plangebiet des Bebauungsplanes liegt südlich von Adelsried unweit der Autobahn A8. Es ist intensiv landwirtschaftlich als Acker und Grünland genutzt.
Das Plangebiet wird über die Staatstraße 2032 erschlossen.

Das Plangebiet liegt im Bereich der Planungen des Bahnprojekts Ulm-Augsburg. Die Orange-Variante führt durch die Flächen der Flächennutzungsplanänderung. 

Die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Adelsried wird die Marktgemeinde Zusmarshausen voraussichtlich nicht beeinträchtigen.  


Diskussionsverlauf:

MR Ben Matthes verliest die Stellungnahme von MR Stefan Vogg.

Diskussion des Gremiums, dass durchaus Bedenken bestehen zur Umplanung des Gewerbegebietes, da zu befürchten ist, dass dann die Bahntrasse verlegt wird von nördlich nach südlich der Autobahn. Es sollte daher mit der Planung des Gewerbegebietes abgewartet werden, bis die Feintrassierung feststeht. 

Allerdings ist das Gewerbegebiet schon lange geplant und im FNP von 1992 bereits enthalten. Es wird nun nichts neues geplant, nur die bestehende Planung etwas verändert, so dass die neue Planung sogar mehr Platz für die Bahntrasse nördlich der Autobahn lassen würde. 

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt mit, dass die Stellungnahme von MR Stefan Vogg an Bürgermeister Sebastian Bernhard der Gemeinde Adelsried übersandt wurde. 

Herr Bernhard hat hierauf mit Email vom 24.11.2022 reagiert, die von erstem Bürgermeister Bernhard Uhl verlesen wird. Sie soll Bestandteil des Protokolls werden:

Natürlich ist es zu verstehen, dass es aus der Sicht von Streitheimer Einwohnern zu Bedenken kommen kann.

Aus Sicht der Gemeinde Adelsried besteht das Interesse eines Gewerbegebietes genau an diesem Standort bereits seit dem Jahre 1992 und wird nun mit dieser Änderung des Flächennutzungsplanes an die Gegebenheiten (Autobahn und Umgehungsstraße) angepasst.

Die Bedenken hinsichtlich der Zunahme des Schwerlastverkehrs durch Streitheim kann ich nicht ganz nachvollziehen, da das Bestreben der Lastwagenfahrer fast vollumfänglich dem zuzuschreiben ist, dass diese auf die Autobahn wollen.

Dem Projektteam der Deutschen Bahn habe ich sofort nach Bekanntgabe der möglichen Trassen Bescheid gegeben, dass die Gemeinde hier ein Gewerbegebiet planen und letztendlich auch umsetzen möchte.
Unabhängig davon, ob der Verlauf einer möglichen Trasse südlich oder nördlich der Autobahn verläuft, sollten die Beeinträchtigungen für Streitheim gleich liegen.

Datenstand vom 15.12.2022 11:39 Uhr