BA Nr. 049/2022
Daten angezeigt aus Sitzung:
12. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 25.04.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Eingang: 12.04.2022
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Baubuch-Nr.: 049/2022
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Bauvorhaben: Neubau eines Produktionsgebäudes mit Büro- und Lagerräumen
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Haus-Nr. erteilt: X ja nein nicht erforderlich
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Flurstück-Nr.: 138, 139, 140
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Bauantrag vollständig X ja nein formloser Antrag isolierte Abweichung
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X Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 8 - 3 Gewerbegebiet „Kränzleinsberg – Erweiterung“
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Gebietsart nach BauNVO GE
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Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen
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Ausnahmen nach § 31 Abs. 1 BauGB Befreiungen nach §31 Abs. 2 BauGB
- Überschreitung der Baugrenzen im Osten mit dem Produktionsgebäude,
- Überschreitung der maximal zulässigen Wandhöhe ab der mittleren Höhe des Gehwegs bzw. der Fahrbahn der Erschließungsstraße um 3,635m, insgesamt 13,635,
- Errichtung eines Produktionsgebäudes im Bereich der öffentlichen Erschließungsstraße des Gewerbegebietes,
- Errichtung von Lkw- Buchten, Stellplätzen und einer Fahrgasse im Bereich einer Grünfläche als Vorsorgefläche für künftige Erweiterung (Straße),
- Errichtung eines Produktionsgebäudes im Bereich eines Wendeplatzes,
- Errichtung einer Feuerwehrumfahrt und von Fahrwegen in der Baumfallzone,
- Überschreitung der Grundflächenzahl II um 0,04 auf maximal 0,84.
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Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche
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Die Wasserversorgung ist gesichert durch
X Zentrale Wasserversorgung eigenen Brunnen sonstige Wasserversorgung nicht erforderlich
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Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
Mischsystem X Trennsystem Kleinkläranlage sonstige Abwasserbeseitigung nicht erforderlich
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Aus Sicht der Verwaltung kann den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans zugestimmt werden. Die Überschreitung der Wandhöhe und die Überbauung der Vorsorgefläche können unter Umständen städtebaulich nicht vertretbar sein bzw. berühren die Grundzüge der Planung. Hierüber muss die Untere Bauaufsichtsbehörde entscheiden.
Der Stellplatznachweis – Pkw und Fahrräder – entspricht der aktuellen Stellplatzsatzung.
Hinsichtlich der Versorgung mit Löschwasser sollte darauf hingewiesen werden, dass falls ein über die Grundversorgung hinausgehender Bedarf erforderlich wird, dieser durch den Antragsteller im Sinne des Objektschutzes sichergestellt werden muss.
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Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.05.2022 14:30 Uhr