3. Änderung Bebauungsplan Meckenhausen Nr. 1 "An der Pierheimer Straße" - Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  68. Sitzung des Stadtrates, 01.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 68. Sitzung des Stadtrates 01.02.2024 ö beschliessend 5.2

Sachverhalt

Der Bebauungsplan Meckenhausen Nr. 1 „An der Pierheimer Straße“ ist im Jahr 1982 in Kraft getreten.

Seither gab es in diesem Gebiet zwei Änderungsverfahren, welche kleinere Änderungsmaßnahmen beinhalteten.

Der Bebauungsplan Meckenhausen Nr. 1 soll nun in Hinblick auf eine verträgliche Nachverdichtung überarbeitet werden. 

Seit der Aufstellung der Bebauungspläne haben sich die planerischen Anforderungen an die Stadtentwicklung verändert. Die rechtlichen Grundlagen haben sich weiterentwickelt und die juristische Auslegung bisheriger Festsetzungen führt nun zu von den ursprünglichen Entwicklungszielen abweichenden Ergebnissen. Auch die veränderten Rahmenbedingungen, bedingt durch die Klimaveränderung, führen zu neuen Auffassungen und Anforderungen an die Stadtplanung. Letztendlich führen auch veränderte Wünsche der Bewohner und potenziellen neuen Nutzer zu Herausforderungen für das bestehende Planungsrecht.

Aufgrund einer guten Stadtentwicklung wurde der Bebauungsplan auf seine weitergehende Eignung überprüft. Hierbei wurde insbesondere auf die bestehende Nachfrage nach Umnutzungen, Nachverdichtungen und Neubauten innerhalb der bestehenden Bebauungspläne abgestellt. Die Ergebnisse der Voruntersuchungen wurden in der Sitzung am 05.10.2023 sowie in der Bürgerversammlung in Meckenhausen am 28.11.2023 öffentlich vorgestellt.

Die Bebauungsplanänderung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB sofern die Vorprüfung der Umweltauswirkungen nichts Weiteres ergibt.

Für die vorliegende 3. Änderung des Bebauungsplanes wurde das Planblatt des ursprünglichen Bebauungsplanes bzw. das der beiden vorangegangenen Änderungen als Grundlage verwendet und in relevanten Bereichen angepasst. 

Die notwendigen Änderungen des Bebauungsplanes werden vorgestellt und erläutert.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplanes Meckenhausen Nr. 1 „An der Pierheimer Straße“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und beauftragt die Verwaltung mit dem entsprechenden Änderungsverfahren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.04.2024 10:16 Uhr