6. Änderung Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 9 „Adalbert-Stifter-Str./Mühlenweg/Bahnhofstr.“ - Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
68. Sitzung des Stadtrates, 01.02.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Bebauungsplan Hilpoltstein Nr. 9 „Adalbert-Stifter-Str./Mühlenweg/Bahnhofstr.“ ist im Jahr 1982 in Kraft getreten.
Seit dem Jahr der Aufstellung wurden in verschiedenen Änderungsverfahren kleinere Anpassungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes durchgeführt (1. – 5. Änderung).
Aktuell gibt es von der Gemeinschaft „Hip für alle GbR“ Planungen, auf den Grundstücken in der Bahnhofstraße (Fl.Nr. 832, 832/4 und 833/13 Gem. Hilpoltstein) ein Mehrgenerationen-Wohnprojekt zu realisieren.
Da sich Bebauungspläne falls möglich nicht überschneiden sollen und sich Teile der Grundstücke für das Wohnprojekt im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 9 „Adalbert-Stifter-Str./Mühlenweg/Bahnhofstraße“ befinden, ist es erforderlich den Geltungsbereich um diese Flächen entsprechend zurückzunehmen.
Für die Rücknahme bzw. die Verkleinerung des Geltungsbereichs ist der Bebauungsplan zu ändern.
Um auch das südlich angrenzende Wohnprojekt planungsrechtlich zu ermöglichen, wird für den benötigten Flächenumgriff dieses Projekts ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt.
Die 6. Änderung des Bebauungsplans wird im Regelverfahren nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) durchgeführt.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein beschließt die 6. Änderung des Bebauungsplanes Hilpoltstein Nr. 9 „Adalbert-Stifter-Str./Mühlenweg/Bahnhofstr.“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und beauftragt die Verwaltung mit dem entsprechenden Änderungsverfahren.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.04.2024 10:16 Uhr