Konzessionsvertrag Stromnetz
Daten angezeigt aus Sitzung:
29. Sitzung des Stadtrates, 14.01.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Konzessionsvertrag zwischen der Stadt Hilpoltstein und dem Fränkischen Überlandwerk vom 23.01.2002 läuft zum 31.12.2015 aus.
Gemäß § 46 Abs. 3 des 2. Energiewirtschaftsgesetzes vom 13.7.2005 hat die Gemeinde spätestens zwei Jahre vor Ablauf des Vertrages im Bundesanzeiger das Vertragsende bekannt zu geben.
Die Stadt Hilpoltstein hat im Januar 2014 im Bundesanzeiger das Vertragsende zum 31.12.2015 veröffentlicht und gleichzeitig bis 30.04.2014 Gelegenheit zur Bewerbung gegeben.
Innerhalb der Bewerbungsfrist hat die N-ERGIE ein Vertragsangebot vorgelegt, das den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes entspricht.
Der Entwurf des Konzessionsvertrags orientiert sich am mit dem Bayer. Gemeindetag ausgehandelten Muster. Es ist eine Vertragslaufzeit von 20 Jahren vorgesehen, nach 15 Jahren besteht ein Sonderkündigungsrecht.
Die Konzessionsabgabesätze entsprechen den Höchstbeträgen der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (KAV) vom 09.01.1992, zuletzt geändert am 01.11.2006.
Beschluss
Dem vorliegenden Entwurf des „Konzessionsvertrags über die Bereitstellung des Netzes und die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zur Versorgung mit elektrischer Energie“ einschließlich „Nachtrag 1“ und „Nebenvereinbarung“ zwischen der Stadt Hilpoltstein und der N-ERGIE Aktiengesellschaft Nürnberg wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.01.2016 13:27 Uhr