Neukalkulation des Herstellungsbeitrags für die Abwasserbeseitigung
Daten angezeigt aus Sitzung: 61. Sitzung des Stadtrates, 23.11.2017
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat | 61. Sitzung des Stadtrates | 23.11.2017 | ö | beschliessend | 7.1 |
Stadtrat | 78. Sitzung des Stadtrates | 22.11.2018 | ö | beschliessend | 11 |
Sachverhalt
Die Kalkulation des Herstellungsbeitrags für die Abwasserbeseitigung erfolgte zuletzt im Jahr 1996. Bei einer Prüfung durch BKPV wurde festgestellt, dass die Verteilung des beitragsfähigen Aufwands auf Grundstücks- und Geschossflächen (45% - 55%) überprüft und die Kalkulation entsprechend angepasst werden sollte.
Der Herstellungsbeitrag wurde entsprechend der aktuellen Vorgaben des KAG neu kalkuliert.
Datenstand vom 24.01.2018 08:14 Uhr