Neukalkulation des Herstellungsbeitrags für die Abwasserbeseitigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  78. Sitzung des Stadtrates, 22.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 61. Sitzung des Stadtrates 23.11.2017 ö beschliessend 7.1
Stadtrat 78. Sitzung des Stadtrates 22.11.2018 ö beschliessend 11

Sachverhalt

Die Kalkulation des Herstellungsbeitrags für die Abwasserbeseitigung erfolgte zuletzt im Jahr 1996. Bei einer Prüfung durch BKPV wurde festgestellt, dass die Verteilung des beitragsfähigen Aufwands auf Grundstücks- und Geschossflächen (45% - 55%) überprüft und die Kalkulation entsprechend angepasst werden sollte.
Der Herstellungsbeitrag wurde entsprechend der aktuellen Vorgaben des KAG neu kalkuliert.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) zum 01.01.2019. Die Änderungssatzung ist Bestandteil der Niederschrift.

Die Beitragssätze gem. § 6 BGS-EWS betragen
  1. pro qm Grundstücksfläche                        1,34 Euro
  2. pro qm Geschossfläche                        6,50 Euro

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.01.2019 08:53 Uhr