Information über die Einteilung der Wahlbezirke für die Landtagswahl 2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  73. Sitzung des Stadtrates, 05.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 73. Sitzung des Stadtrates 05.07.2018 ö vorberatend 11

Sachverhalt

Für die anstehende Landtags- und Bezirkswahl wurde das Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz
(GLkrWG) angepasst.

„Wurden in einem Stimmbezirk weniger als 50 Abstimmende zur Urnenwahl zugelassen, könnte das Wahlergebnis dort Rückschlüsse auf das Wahlverhalten Einzelner erlauben. Um auch in diesen Fällen das Wahlgeheimnis zu wahren, sieht ein neuer Art. 19 Abs. 1 Satz 2 vor, die dort abgegebenen Stimmen nicht eigens auszuzählen, sondern nur zusammen mit in einem anderen Stimmbezirk abgegebenen Stimmen. Mit welchem anderen Stimmbezirk dies zusammen geschehen soll, entscheidet die Gemeinde. Sie bestimmt den Wahlvorstand, der die Stimmen zusammen auswertet und ein gemeinsames Ergebnis feststellt.“

Für die Stimmbezirke Hagenbuch, Lay und Mindorf könnte bei sinkender Wahlbeteiligung oder/und steigendem Briefwahlanteil die Gefahr bestehen, dass am Wahltag weniger als 50 Wähler zur Urne gehen. Die Stadt Hilpoltstein legt fest, dass diese Stimmbezirke wie bisher verbleiben. Für den Fall, dass die Zahl der Wähler unter 50 sinken sollte wird festgelegt, dass die Stimmen wie folgt auszuzählen sind:

  • die Stimmen des Stimmbezirks Hagenbuch        im Stimmbezirk Meckenhausen,
  • des Stimmbezirks Lay                                  im Stimmbezirk Weinsfeld und
  • des Stimmbezirks Mindorf                        im Stimmbezirk Jahrsdorf.

Datenstand vom 22.08.2018 16:55 Uhr