BA Nr. 081/2024
Daten angezeigt aus Sitzung:
32. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 16.09.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Eingang: 17.07.2024
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Baubuch-Nr.: 081/2024
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Bauvorhaben: Neubau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle für Futter, Hackschnitzel, Brennholz
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Bauort: Minettenheim 35
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Haus-Nr. erteilt: ja nein X nicht erforderlich
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Flurstück-Nr.: 156/0
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Gemarkung: Mörlach
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Bauantrag vollständig X ja nein formloser Antrag isolierte Abweichung
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Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.
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Das Vorhaben liegt
X im Außenbereich (§35 BauGB)
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ist privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB
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Xdas Vorhaben fällt unter § 35 Abs. 2 BauGB
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Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche
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Die Wasserversorgung ist gesichert durch
Zentrale Wasserversorgung eigenen Brunnen sonstige Wasserversorgung nicht erforderlich
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Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
Mischsystem Trennsystem Kleinkläranlage X sonstige Abwasserbeseitigung nicht erforderlich
Flächenversickerung
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Mittlerweile liegt die Stellungnahme des Amts für Landwirtschaft und Forsten vor. Aus dieser geht hervor, dass dem Antragsteller für dieses Vorhaben keine Privilegierung zugesprochen werden kann. Aus der Betriebsbeschreibung wird abgeleitet, dass das zu lagernde Futter nicht dem landwirtschaftlichen Betrieb des Antragstellers, sondern dem des Sohnes dient.
Nach Durchführung eines Bauherrnwechsels wäre voraussichtlich die Voraussetzungen für die Privilegierung erfüllt.
Es wird empfohlen, dass gemeindliche Einvernehmen zunächst nicht zu erteilen. Nach dem Wechsel des Bauherrn wird die Gemeinde erneut beteiligt. Dann kann auch das Einvernehmen erteilt werden.
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Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 11
Datenstand vom 17.01.2025 10:13 Uhr