BA Nr. 080/2024
Daten angezeigt aus Sitzung:
32. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 16.09.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Eingang: 06.08.2024
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Baubuch-Nr.: 080/2024
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Bauvorhaben: Neubau eines 3-Familienhauses
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Bauort: Am Stadtweiher 14
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Haus-Nr. erteilt: X ja nein nicht erforderlich
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Flurstück-Nr.: 273/0
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Gemarkung: Hilpoltstein
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Bauantrag vollständig ja X nein formloser Antrag isolierte Abweichung- Stellplatznachweis/ -berechnung fehlt
- Lageplan mit Standort des Vorhabens fehlt
- GRZ/GFZ-Berechnung fehlt
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Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche ausgewiesen.
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X Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§34 BauGB)
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Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein ja X nein(§ 34 Abs. 1 BauGB)
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Die Zufahrt ist gesichert
X durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentl. Verkehrsfläche
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Die Wasserversorgung ist gesichert durch
X Zentrale Wasserversorgung eigenen Brunnen sonstige Wasserversorgung nicht erforderlich
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Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im
X Mischsystem Trennsystem Kleinkläranlage sonstige Abwasserbeseitigung nicht erforderlich
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Da es sich um einen unbeplanten Innenbereich handelt, ist zu beurteilen, ob sich das Vorhaben in die nähere Umgebungsbebauung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaute Grundstücksfläche einfügt.
Leider ist der eingereichte Bauantrag unvollständig. Anhand der Ansicht ist aber ersichtlich, dass ein Baukörper mit 3 Regelgeschossen entstehen soll. In der näheren Umgebung sind Gebäude mit max. 2 Regelgeschossen und ausgebautem Dachgeschoss vorhanden. Auch schon von der Wandhöhe her, fügt sich das geplante Gebäude nicht ein. Der Bestand in der Umgebung liegt deutlich niedriger.
Für die Errichtung der geforderten Stellplätze wäre ein Rückbau der Pflanzscheibe vor dem Grundstück notwendig. Die Stellplatzsituation kann insgesamt aufgrund der fehlenden Unterlagen nicht beurteilt werden.
Da sich das Gebäude nicht nach § 34 einfügt, wird empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen.
Nachtrag: 12.09.2024
Der Bauantrag wird vom Bauherrn zurückgezogen und muss somit nicht behandelt werden.
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Datenstand vom 17.01.2025 10:13 Uhr