Durchführung von Bestattungen durch die Gemeinde Ainring


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.07.2021 ö beschließend 7.1

Vorgang

GR Josef Ramstetter stellte in der Gemeinderatssitzung am 18.05.21 den Antrag, dass die Gemeinde Ainring in das Bestattungswesen eingreift, um kostengünstigere Bestattungen durchführen zu können. 
Nach Art. 7 BestG sind die Gemeinden grundsätzlich verpflichtet, die erforderlichen Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume herzustellen. Die Einrichtungen umfassen auch das geeignete Personal, um die Verstorbenen waschen, ankleiden, einsargen, befördern, bestatten und umbetten zu können (Nr. 1.1 BestBek). 
Die Gemeinde muss jedoch Bestattungseinrichtungen nur herstellen, unterhalten und betreiben, soweit dafür ein öffentliches Bedürfnis besteht. Das ist in dem Umfang nicht der Fall, in dem Dritte Bestattungseinrichtungen bereithalten (Nr. 1.2. BestBek).
 
Die Gemeinde Ainring betreibt keine kommunalen Friedhöfe, da das Friedhofswesen von der Kirche ausgeführt wird. Die Kirchen und Religionsgemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, haben ein verfassungsmäßiges Recht, Friedhöfe zu errichten und zu unterhalten. Dadurch wird ein Teil der Bestattungseinrichtungen durch die Kirche abgedeckt. Den anderen Teil übernehmen die privaten Bestattungsunternehmen, die das geeignete Personal vorhalten. 
Neben der hoheitlichen Tätigkeit kann die Gemeinde im Rahmen des gemeindlichen Unternehmensrechts (Art. 86 ff. GO) Leistungen anbieten, die auch von privatwirtschaftlichen Unternehmen erbracht werden (Bestattungswirtschaftsbetrieb). Dies wären z.B. ein Eigenbetrieb, ein selbständiges Kommunalunternehmen des öffentlichen Rechts oder eine Rechtsform des Privatrechts. 
Der Markt Teisendorf hat z.B. keine Form des gemeindlichen Unternehmensrechts, sondern das Bestattungswesen ist ein Teil der Verwaltung. Die Gebühren und Festsetzungen laufen über Satzungen und die Gebühren unterliegen einer Kalkulation. Das bedeutet, dass die Gemeinde kostendeckend kalkulieren muss. Egal, welche Form eine Gemeinde wählt, muss für den Bürger klar erkennbar sein, welche Leistungen hoheitlich und welche Leistungen privatrechtlich angeboten werden (Stichworte: unlauterer Wettbewerb und Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Die Gemeinde muss den Bestattungswirtschaftsbetrieb sowohl von der Bezeichnung wie auch räumlich, organisatorisch und personell vom Hoheitsbereich trennen, dass der Bürger ohne Schwierigkeiten erkennen kann, welche Leistungen aus öffentlich-rechtlichen Gründen nur bei der Gemeinde und welche er auch bei privaten Bestattungsunternehmen erhält (Nr. 1.3.2 BestBek).

Für die Gemeinde Ainring bedeutet das, selbst wenn die Friedhofsverwaltung bei der Kirche bleiben würde, dass das Personal und die Ausstattung entsprechend aufgestockt werden müsste. Konkret bedeutet das: 
  • Mindestens ein Mitarbeiter im Rathaus für die Organisation der Bestattungen inkl. Rufbereitschaft (auch am Feiertag und am Wochenende) + ½ Stelle für die Vertretung, Rechnungsstellung
  • Gewisser Stundenanteil eines Mitarbeiters in der Finanzverwaltung und Personalbüro für die internen Verrechnungen und die Kalkulation der Gebühren sowie die Berechnung der Zuschläge
  • 2 Mitarbeiter im Bauhof als Friedhofsarbeiter + 1 Mitarbeiter zusätzlich für Überführungen inkl. Rufbereitschaft zu jeder Zeit
  • Mindestens 4 Leichenträger, die flexibel sind
  • Leichenwagen, Friedhofsbagger, Leichenkühlzelle, Transportwagen mit Erdcontainer, Einfahr-Kühlvitrine 

In der Gemeinde Ainring gibt es ein bestehendes und gut funktionierendes System für die Bestattungen. Die Friedhofsverwaltung übernimmt die Kirche, da es kirchliche Friedhöfe sind. Von der Friedhofsverwaltung sind 3 private Unternehmen für die Bestattungen auf den Friedhöfen zugelassen, so dass der Bürger die Auswahl hat. Die Verwaltung schlägt daher vor, nicht in den Bestattungsmarkt einzugreifen. Von den zu erwartenden Kosten mal abgesehen, muss entsprechend qualifiziertes Personal eingestellt werden. Das ist aber auf dem Arbeitsmarkt nicht zu bekommen. Selbst private Bestattungsunternehmen suchen nach qualifiziertem Personal. Zusätzlich müssen Geschäftsbeziehungen zu Sargherstellern, Firmen für die Ausstattung der Särge, etc. aufgebaut werden. Da die Gemeinde, wenn sie die Aufgaben übernehmen würde, kostendeckend arbeiten muss, wäre es für den Bürger nicht unbedingt billiger. In der Gemeinde Ainring werden ca. 100 Sterbefälle beurkundet. Das sind ungefähr 2-3 Beurkundungen im Schnitt pro Woche. Davon werden nicht alle die kommunale Bestattung in Anspruch nehmen, so dass bei der Kalkulation entsprechend höhere Gebühren rauskommen. Das Einzugsgebiet kann nur das der Gemeinde Ainring sein. Weiterhin ist die Bestattung in der Gemeinde Ainring keine vorrangige Aufgabe (Nr. 1.2. BestBek). 

Kostenaufstellung Nettopreise:

Einfachster Leichenwagen:                                ab 50.000,- €
Prosektur (immer Maßanfertigung):                        ab 20.000,- €
Grabverbau (Alu) für ein Grab:                        ab   6.000,- €
Kleinbagger für Friedhof:                                ab 60.000,- €
Kühlung:                                                ab 12.000,- €
Zusätzliche Kosten für Deko, Aufbahrung, etc.         ab 20.000,- €

Nicht bezifferte Kosten sind die Personalkosten, der Bau eines entsprechenden Gebäudes, wo alles untergebracht ist, Sarglager.

Beratung

GR Josef Ramstetter verliest seine Erläuterung zu dem Antrag (Anlage 1). GR Sven Kluba dankt dem GR Josef Ramstetter für den Antrag und das Aufgreifen des ernsten Themas. Die Kosten sind hoch, aber auch das Schwimmbad kostet viel Geld. Im Sachverhalt wurden nur Argumente dagegen aufgeführt. Er schlägt vor, dass ein Vertreter aus Teisendorf eingeladen wird, der die Abwicklung in Teisendorf erklärt. Bis dahin soll das Thema zurückgestellt werden. GR Sven Kluba stellt den Antrag auf Zurückstellung. 
Erster Bürgermeister Martin Öttl lässt daraufhin über den Antrag abstimmen. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Tagesordnungspunkt zurückzustellen und in einer der nächsten Sitzungsrunden erneut aufzugreifen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 8

Datenstand vom 14.10.2021 11:40 Uhr