Erste Änderung Bebauungsplan "Heidenpoint Am Sonnwiesgraben"
Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie ggf. Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 06.07.2021
Beratungsreihenfolge
Vorgang
Der Bauaussschuss hat in seiner Sitzung vom 13.10.2020 beschossen, den Bebauungsplan „Heidenpoint Am Sonnwiesgraben“ aufzustellen.
Die vom Bauausschuss der Gemeinde Ainring in seiner Sitzung am 16.03.2021 gebilligten Entwürfe des Änderungsbebauungsplanes „Heidenpoint Am Sonnwiesgraben“ mit Satzung und Begründung vom 16.03.2021, ausgearbeitet vom Büro Logo verde Ralph Kulak Landschaftsarchitekten GmbH, Landshut, in der Zeit vom 14. April 2021 bis 18. Mai 2021 öffentlich aus. Ebenso wurde den Trägern öffentlicher Belange wurde gem. § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Erfreulich ist, dass keine privaten Einwendungen oder Stellungnahmen abgegeben wurden.
Nachfolgende behördliche Stellungnahmen sind eingegangen:
(Siehe Abwägungstabelle „1. Änderung Bebauungsplan Heidenpoint Am Sonnwiesgraben“)
Beratung:
Bauamtsleiter Fuchs erläutert die Schwerpunkte im Verfahren und der eingegangenen Stellungnahmen und weist auf kleinere redaktionelle Änderungen hin.
GR Wimmer bezieht sich mit seiner Frage auf eine Stellungnahme bzgl. der Erschließung, ob hier die private Einfahrt zurückgebaut werden muss? Bauamtsleiter Fuchs verneint dies, es müsse lediglich die Begründung ergänzt werden, dass die Zufahrt privatrechtlich über Dienstbarkeit geregelt ist.
GR Ramstetter fragt nach einem möglichen Hochwasserschutz, ob hier ein Wall errichtet werden muss. Bauamtsleiter Fuchs erläutert, dass keine Veränderungen diesbezüglich notwendig und zulässig sind. Vielmehr fliese das Wasser in eine natürliche Retentionsfläche ab. Weiter fragt GR Ramstetter nach den Ausgleichsflächen, wo diese liegen und wo der Totholzhaufen hinkommen soll. Bauamtsleiter Fuchs zeigt anhand eines Lageplans die Lage der Ausgleichsfläche und wo die Totholzhaufen angebracht werden sollen. Mit dem Bauwerber wurde dies bereits abgesprochen.
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt die Abwägungen wie vorgetragen vorzunehmen.
Demzufolge wird der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans "Heidenpoint am Sonnwiesgraben" mit integriertem Grünordnungsplan mit der Begründung in der Fassung vom 06.07.2021 wird gebilligt. Die Planreife wird festgehalten.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans „Heidenpoint Am Sonnwiesgraben“ wird auf den Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans "Heidenpoint Am Sonnwiesgraben" in der Fassung vom 05.10.2015 erweitert.
Der rechtskräftige Bebauungsplan "Heidenpoint Am Sonnwiesgraben" in der Fassung vom 05.10.2015 wird im Regelverfahren neu aufgestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.03.2022 12:32 Uhr