Neuaufstellung des Bebauungsplanes Perach, Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange aus § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 12.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 12.10.2021 ö beschließend 3.3

Vorgang

Der Bebauungsplan „Perach“ lag in der Zeit vom 2. Juni bis 5. Juli gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus, zugleich wurde den Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Nachfolgende Stellungnahmen wurden abgegeben (siehe Abwägungstabelle Be-Plan „Neuaufstellung des Bebauungsplanes Perach“):

Beratung

Im Zuge der Beratung zur Privateinwendung des Eigentümers der Fl.Nr. 2580/1 entspann sich eine zum Teil kontroverse Diskussion bzgl. der Festsetzung des westlichen Grünstreifens. Der Kompromissvorschlag der Verwaltung, den Abstand vom Grünstreifen zur Baugrenze zu halbieren (also 2m mehr Baugrenze zu ermöglichen) wurde von Teilen des Gremiums als zu gering erachtet.

GR Kluba schlug vor, den mit 10 m Breite festgesetzten Grünstreifen   auf 5 m zu halbieren und die Baugrenze dementsprechend weiter nach Westen zu verschieben. Die Verwaltung warnte vor diesen massiven Eingriff in die Ortsrandeingrünung. Bgm. Öttl stellt den Vorschlag des GR Kluba auf Halbierung der Tiefe des Grünstreifens zur Ortsrandeingrünung zur Abstimmung.
Ergebnis: 4:4 (GR Moderegger, Kluba, Ramstetter und Schnellinger) stimmten dafür, somit ist der Antrag abgelehnt. Im Laufe der Diskussion wurde erkennbar, dass das Gremium einer Reduzierung des Grünstreifens und Erweiterung der Baugrenzen nach Westen zugeneigt ist.

Nach einem Wortbeitrag von GR Unterrainer schlägt Bgm. Öttl, die Baugrenze um 5 m nach Westen zu erweitern und den Grünstreifen um 1 m zu reduzieren und stellt dies zur Abstimmung.
Ergebnis 6:2 (GR Schnellinger und Kluba stimmen dagegen).

GR Unterrainer sprach den seiner Meinung nach zu großzügigen Abstand der Baugrenze im Bereich der Bergstraße bei den Hs.Nrn. 6,8,10, zur Straße an. Er regt an diesen Abstand von 10 m auf 5 m zu verringern. Bgm Öttl lässt darüber abstimmen. 
Ergebnis 8:0 auf Verringerung des Abstandes der Baugrenzen von 10m auf 5m. 

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt die Abwägungen wie in der Abwägungstabelle vorgetragen vorzunehmen.
Die westliche Baugrenze wird um 5 m nach Westen erweitert der westliche Grünstreifen der Ortsrandeingrünung wird um 1 m reduziert.
Der Abstand der Baugrenzen zur Straße im Bereich der Bergstraße Hs.Nrn. 6-10 werden statt auf 10 m auf 5 m festgesetzt.
Die Änderungen / Ergänzungen werden eingearbeitet.
Die erneute, auf die Änderungspunkte beschränkte Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die beschränkte Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs.3 BauGB wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.03.2022 12:40 Uhr