Ausbauplanung im Tiefbau für Mitterfelden mit Erweiterung des Fernwärmenetzes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.12.2021 ö beschließend 6

Vorgang

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 23.06.2020 (Beschluss-Nr. 130/2020) den Beschluss gefasst den Fernwärmeausbau in Mitterfelden voranzutreiben. Die Ergebnisse wurden in der Werkausschusssitzung vom 07.07.2021 (Beschluss-Nr. 32/2021) in einer ersten Beratung besprochen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Synergieeffekte mit den Sparten Wasser, Kanal und Straßenbau abzugleichen. 

Ergebnisse der Befragung:
Nr.
Straße / Maßnahme
Interesse 
Ja, (Prozent)
Interesse
Nein
Evtl. + keine Rückmeldung
Gesamt
1.
Dachsteinstraße
8, (100%)
0, (0%)
0+0, (0%)
8
2.
Schneebergstraße Süd
5, (56%)
1, (11%)
2+1, (33%)
9
3.
Haunsbergstraße Ost
10 (53%)
3, (16%)
2+4, (31%)
19
4.
Heubergstraße 
(Vollausbau)
5, (55%)
2, (22%)
0+2, (23%)
9
5.
Staufenstraße Süd
6, (38%)
4, (25%)
0+6, (37%)
16
6.
Nocksteinstraße
(Vollausbau)
4, (33%)
4, (33%)
1+3, (34%)
12
7.
Watzmannstraße Süd
3, (27%)
2, (19%)
3+3, (54%)
11

Die Bereiche bzw. Straßen(züge) werden auf einem Übersichtsplan erläutert.

Die Ergebnisse der Fernwärmebefragung und die sich ergebende Reihung wurde nun mit dem Tiefbauamt und der Kämmerei besprochen, um abzustimmen, ob und wo es ggf. gemeinsame Ausbau-/Sanierungsbestrebungen gibt. Investitionsvolumen und Kapazität machen es möglich etwa 2 – 3 Fernwärmenetzerweiterungen pro Jahr zu realisieren. 

Für folgende Straßen(züge) wurden von Tiefbauamt und Kämmerei keine Kanal-/und/oder Straßenbauerfordernisse festgestellt. Demzufolge handelt es sich hier um reine Fernwärmenetzerweiterungen (teilweise werden punktuell Straßenentwässerungsbedarfe/Reparaturen an einzelnen Kanalhaltungen mit erledigt):

  • Dachsteinstraße (Rest)
  • Schneebergstr. Süd
  • Haunsbergstr. Ost
  • Staufenstr. Süd
  • Watzmannstr. Süd

Für folgende Straßen(züge) ergibt sich auch Bedarf im Bereich des Straßenaufbaus sowie der Straßenentwässerung, teilweise auch im Bereich der Kanalisation sowie der Wasserleitung. Somit sind dieses Vollausbauten:
  • Heubergstr. (von Salzburger Str. bis ca. Ende Bebauung Höglstr.)
  • Nocksteinstr.

Der Finanzausschuss hat in seiner Zuständigkeit über die Planung und Durchführung der Gemeinsamen Maßnahmen beraten. Der Werkausschuss hat über die Vorgehensweise der „reinen“ Fernwärmenetzerweiterungen beraten. 

Für die Maßnahme Heubergstraße soll ein Planungsauftrag erteilt werden. Die Planungsphase sollte im nächsten Jahr (2022) erfolgen, Umsetzung dann frühestens 2023.
Die Planungen Nocksteinstraße werden von den Gemeindewerken sowie vom gemeindlichen Tiefbauamt selbst durchgeführt. Ein Planungsauftrag ist hier nicht erforderlich.

Die restlichen 5 Straßenzüge sollen als reine Fernwärmenetzerweiterungen bzw. größtenteils in Kombination mit Wasserleitungsarbeiten geplant und umgesetzt werden. 

In der Gemeinderatssitzung vom 23.06.2020 wurde der schrittweisen Vorgehensweise im Bereich des Fernwärmeausbaus zugestimmt. Die Werkleitung hat folgende Schritte vorgeschlagen:

1. Das Fernwärmeinteresse in allen oder einzelnen Bereichen abfragen. => erledigt
2. Die Ergebnisse auswerten. => erledigt
3. Nach Anschlussinteresse, Schätzkosten und Wirtschaftlichkeit einen mehrjährigen Zeitplan für 
    den Fernwärmenetzausbau entwickeln => erledigt
4. Ergebnisse vorstellen und den Zeitplan für das nächste Jahr beschließen. 
5. Entwurf mit Kostenberechnung erstellen und im Gemeinderat genehmigen.
6. Ausschreibung möglichst im Herbst durchführen mit dem Ziel die Bauarbeiten im Frühjahr 
    des darauffolgenden Jahres zu beginnen.

Die ersten drei Schritte (1. Fernwärmeinteresse in allen oder einzelnen Bereichen abfragen, 2. Ergebnisse auswerten, 3. nach Anschlussinteresse, Schätzkosten und Wirtschaftlichkeit einen mehrjährigen Zeitplan für den Fernwärmenetzausbau entwickeln) konnten abgeschlossen werden. Im nächsten Schritt berät das Gremium über die Erweiterungen und den möglichen Zeitplan. 

Die Werkleitung schlägt für die weitere Projektabwicklung folgenden Zeitplan vor:

2022: Fernwärmeausbau der Dachsteinstraße (Rest), der Schneebergstraße Süd sowie der Haunsbergstraße Ost. Die Planungen werden von den Gemeindewerke durchgeführt. In den drei Bereichen soll neben dem Fernwärmeausbau auch die Wasserleitung erneuert werden. Die Arbeiten werden kombiniert ausgeführt und auf einer Straßenseite gebündelt. Im Wirtschaftsplan sind entsprechende Ansätze vorzusehen. Mit den Planungen ist umgehend zu beginnen um die Ausführung bis zur Heizperiode 2022 abzuschließen.
Als weitere Punkt - Beauftragung der Vollausbauplanung eines Ingenieurbüros in der Heubergstraße (Salzburger Straße bis Ende Bebauung Höglstraße). Die Planung soll so erfolgen, dass eine Abwicklung 2023 möglich wird.

2023: In der Zeitplanung vorgesehener Ausbau der Heubergstraße und der Staufenstraße Süd. Mit Ausbau der Heubergstraße kann eine für die Versorgungssicherheit wichtige und erforderliche Verbindung zwischen Rosenweg und Höglstraße hergestellt werden. 

2024: In der Zeitplanung vorgesehener Ausbau der Nocksteinstraße und der Watzmannstraße Süd. Damit steht im Ortsteil Mitterfelden flächendeckend Fernwärme zur Verfügung. 

Im Juli 2021 hat Ministerpräsident Dr. Markus Söder, MdL, vor dem Bayerischen Landtag eine Regierungserklärung zum Klimaschutz gehalten. Darin wurde die Klimaneutralität Bayerns bis 2040 sowie die Reduktion der Treibhaus-Emissionen um 65% bis 2030 vorgetragen. 
Mit Erweiterung des Fernwärmenetzes und der damit verbundenen Umstellung von Ölheizungen auf Fernwärme werden die Ziele der Regierung aktiv unterstützt und der Klimaschutz am Ort gefördert.

Aktuell gibt es günstige Fördermöglichkeiten sowohl für die Kommune (Förderung des Wärmenetzausbaus) als auch für die Hauseigentümer (Förderung der Heizungserneuerung bei Umstellung auf Fernwärme). Ein aufschieben bzw. verzögern der Ausbauplanung kann sich negativ auf die aktuellen Rahmenbedingungen auswirken. Die Förderlandschaft unterliegt immer wieder Veränderungen. Wie sich diese in den kommenden Jahren entwickeln wird, lässt sich derzeit schwer abschätzen. Unter den aktuell geltenden Förderbedingungen ist mit folgenden Grobkosten im Bereich Fernwärme zu rechnen:

Nr.
Straße / Maßnahme
Grob-
Kosten
erwartete 
Herstellungs-beiträge
erwartete Förderung
BAFA
Restkosten
1.
Dachsteinstraße
141 T€
-34,5 T€
-56,5 T€
50 T€
2.
Schneebergstraße Süd
133 T€
-32 T€
-53 T€
48 T€
3.
Haunsbergstraße Ost
196 T€
-63 T€
-79 T€
54 T€
4.
Heubergstraße
242 T€
-28 T€
-97 T€
117 T€
5.
Staufenstraße Süd
167 T€
-32,4 T€
-66,8 T€
67,8 T€
6.
Nocksteinstraße
138 T€
-34,5 T€
-55 T€
48,5 T€
7.
Watzmannstraße Süd
137 T€
-29 T€
-55 T€
53 T€

Im Zug der Entwurfsplanung werden die Kosten fortgeschrieben und im jeweiligen Wirtschaftsplan angepasst veranschlagt. 

Für die Finanzierung des Ausbaus werden Fremdmittel (Kredite) benötigt. Im Finanzplan (Wirtschaftsplan 2021) sind für Verteilungsanlagen im Bereich Fernwärme (Leitungsnetz und Hausanschlüsse) 400.000 € pro Jahr vorgesehen. Es ist geplant, die Laufzeit der Kredite mit den Abschreibungen deckungsgleich abzuschließen. Eine Ausführung von 2 bis 3 Bereichen pro Jahr kann damit realisiert werden. Einnahmen der Herstellungsbeiträge werden im Errichtungsjahr, Förderungen im Folgejahr eingehen. 

Damit sich Hauseigentümer auf die Ausbaupläne der Gemeinde einstellen können, müssen diese über die aktuellen Beratungsergebnisse informiert werden. Alle angefragten Eigentümer sollen mit einem Anschreiben über die beratene/vorgesehene Zeitschiene informiert werden. Damit konkretisieren sich die Aussagen zum Anschlussinteresse und die Entwurfs- und Ausführungsplanungen können erstellt, weiterentwickelt und abgestimmt werden.

  1. Vorberatung im Finanzausschuss (Ja:8/ Nein:0) und im Werkausschuss (Ja:7/ Nein:0)
  2. Vorberatung im Werkausschuss (Ja:7/ Nein:0)

Beratung

GR Ernst Peter findet die vorausschauende Planung gut. Je mehr Anschlüsse an das Fernwärmenetz, desto besser kann das Heizwerk betrieben werden. GR äußert sich kritisch gegenüber dem Zeitplan. Er versteht nicht, warum die Maßnahmen unbedingt im Jahr 2022 durchgeführt werden müssen. Für die Umsetzung werden die Anlieger, Firmen, Fachkräfte und Material benötigt. Das lief dieses Jahr schon nicht optimal und warum soll sich die Gemeinde Ärger aufhalsen. Er schlägt weiterhin vor im Jahr 2022 das Material zu bestellen und 2023 dann zu bauen. Werkleiter Herbert Thalbauer sieht keine Probleme bei der Durchführung. Die Planung kann im Haus durchgeführt werden und wird bis Ende Februar abgeschlossen. Im März soll in den Gremien eine Entscheidung getroffen werden und die Bauarbeiten können Mitte Mai beginnen. Für die Maßnahmen können Förderprogramme genutzt werden. Auch sollten die Maßnahmen nicht zu weit nach hinten geschoben werden, da sonst Kunden verloren gehen. Ausgeschrieben werden immer das Material und der Bau der Leitung. GR Sven Kluba findet es taktisch besser, wenn im November ausgeschrieben wird. Da bekommt man bessere Angebote und das sollte zukünftig mehr beachtet werden. Die Maßnahme sollte aber nicht um ein Jahr geschoben werden. Weiterhin wollte er wissen, ob die Fernwärmemaßnahmen mit dem Tiefbau der Gemeinde abgesprochen sind. Werkleiter Herbert Thalbauer erklärt, dass nur für die Heubergstraße und Nocksteinstraße ein Ausbaubedarf besteht. Bei den anderen Straßen wird die Fernwärmeleitung halbseitig in der Straße verlegt. Dritter Bürgermeister Martin Strobl weist auf die neue Bundesregierung hin. Diese wolle vielleicht eine schnellere Klimaneutralität. GR Dr. Friedhelm Schneider wünscht sich für die Zukunft bei solchen Maßnahmen einen Infotermin mit allen beteiligten Personen. Bei der Maßnahme in der Adalbert-Stifter-Straße waren zwar alle in ihrem Bereich fit, aber das Zusammenwirken hat gefehlt. Herbert Thalbauer gibt ihm recht und erklärt, dass normalerweise ein Infotermin stattfindet. Letztmalig geschah dies beim Ausbau der Kirchenwegstraße. Aufgrund von Corona wurden die Infotermine ausgesetzt.  

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, 
a) Die Verwaltung wird ermächtigt, für die vorgestellte Gesamtausbaumaßnahme Heubergstraße ein geeignetes Planungsbüro stufenweise zu beauftragen.

b) Im Kalenderjahr 2022 den Ausbau der Fernwärme im Bereiche Dachsteinstraße (Rest), Schneebergstraße Süd sowie der Haunsbergstraße Ost einschl. Wasserleitungsarbeiten. Die erforderlichen Mittel sind im Wirtschaftsplan 2022 vorzusehen. Die Projektplanung für 2023 und 2024 nimmt der Gemeinderat zustimmend zu Kenntnis und erklärt sich mit der vorgeschlagenen Zeitplanung grundsätzlich einverstanden. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Mittel für den Ausbau 2023 (Heubergstraße und der Staufenstraße Süd) sowie 2024 (Nocksteinstraße und der Watzmannstraße) im Finanzplan vorzusehen. Die Ausbaubeschlüsse für die Folgejahre 2023 und 2024 werden mit Vorstellung der Entwurfsplanung im zuständigen Gremium beraten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.01.2022 07:06 Uhr