1. Änderung der Außenbereichssatzung "Winkeln-Ost" - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 15.02.2022
Beratungsreihenfolge
Vorgang
Bezug:
Abwägungstabelle Außenbereichssatzung „Winkeln-Ost“
Gemeinderat Martin Unterrainer erklärt, dass er gemäß Art. 49 der Gemeindeordnung (GO) persönlich beteiligt ist und nimmt an Beratung und Abstimmung nicht teil.
Die erste Änderung der Außenbereichssatzung „Winkeln – Ost“ lag in der Zeit vom 22. Dezember 2021 bis 03. Februar 2022 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus, zugleich wurde den Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) wurden die in beiliegender Abwägungstabelle aufgeführten Stellungnahmen abgegeben (siehe Abwägungstabelle Außenberreichssatzung „Winkeln Ost“).
Die Stellungnahmen werden im Einzelnen vorgetragen.
Die Bauverwaltung nimmt zu den einzelnen Punkten Stellung. An der Abwägung hat Herr Rechtsanwalt Engelmann von der Kanzlei Messerschmidt, Dr. Niedermeier und Partner, mitgewirkt.
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt die Abwägungen wie vorgetragen vorzunehmen.
Die erste Änderung der Außenbereichssatzung „Winkeln – Ost“ in der Planfassung vom 07.12.2021 mit Satzung und Begründung vom 15.02.2022 wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen (Satzungsbeschluss).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.05.2022 12:08 Uhr