Errichtung eines Lärmschutzwalles an der B 20, OT Feldkirchen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 05.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 05.04.2022 ö beschließend 5.1

Vorgang

Die Gemeinde Ainring beabsichtigt entlang der B 20 in Feldkirchen auf der Fl.Nr. 2094/3 Gem. Ainring einen Lärmschutzwall zu errichten. Vorausgegangen ist ein seit längerem vorgetragener Wunsch eines Anliegers. Der Lärmschutzwall würde direkt am nördlich bestehenden Lärmschutzwall des Nachbargrundstücks anschließen und am gemeindlichen Fußweg (Ederweg) zur B 20 enden. Der Wall soll eine Länge von ca. 60 m, bei einer Höhe von ca. 3,50 m haben.

Planungsrechtliche Situation:
Das Grundstück liegt im Außenbereich und muss als sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB beurteilt werden. In der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ainring ist der Lärmschutzwall berücksichtigt und dient als Grundlage für die aktuelle Antragstellung.

Erschließung:
Die Erschließung ist gesichert.

Nachbarliche Einwände:
Nachbarliche Einwände sind der Gemeinde nicht bekannt.

Beurteilung/Auflagen/Bedingungen:
Im Außenbereich ist ein sonstiges Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die ausreichende Erschließung gesichert ist. Mit der Errichtung des Lärmschutzwalles könnte eine deutlich verbesserte Lärmsituation der naheliegenden Anwohner erreicht werden. Die Errichtung des Lärmschutzwalles wird die schon lange verfolgte Unterquerung der B 20 mit dem Ederweg nicht beeinträchtigen.
Die Verwaltung empfiehlt die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens.

Beratung:
GR Kluba begrüßt grundsätzlich die geplante Errichtung des Lärmschutzwalles. Er fragt zugleich nach, ob auch im nördlichen Bereich von Feldkirchen entlang der B 20 ein durchgängiger Lärmschutzwall errichtet werden kann und wie der gegenständliche Lärmschutzwall gesichert werden kann. Bauamtsleiter Fuchs erläutert, dass die Errichtung eines solchen Lärmschutzwalles immer auch eine Frage der Gelegenheiten ist. Man braucht stehts die Fläche zur Errichtung und im vorliegenden Fall war dies möglich. Zunächst soll nunmehr der Bauantrag auf den Weg gebracht werden, dann soll ähnlich wie an der Römerstraße – B 20 der Lärmschutzwall vertraglich gesichert werden. 

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt dem vorliegenden Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.05.2022 12:11 Uhr