Bestattungs- und Friedhofswesen der Gemeinde Ainring - weiteres Vorgehen mit Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 22.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2022 ö beschließend 6

Vorgang

GR Josef Ramstetter stellte in der Gemeinderatssitzung am 18.05.21 den Antrag, dass die Gemeinde Ainring selbst als kommunales Bestattungsunternehmen auftreten soll, um so kostengünstigere Beerdigungen anbieten zu können. Der Tagesordnungspunkt wurde dann in der Gemeinderatssitzung am 13.07.2021 auf Antrag von GR Sven Kluba zurückgestellt. Es wurde vorgeschlagen einen Vertreter aus Teisendorf einzuladen, der den Ablauf in Teisendorf erklärt.
Dies wurde versucht, aber aufgrund dessen, dass die Friedhofssituation nicht vergleichbar ist, verständlicher Weise abgelehnt. Dazu später mehr im Sachverhalt. 

Letztmalig teilte uns die Standesamtsleiterin aus Teisendorf per Email am 10.02.22 mit, was und wie es in Teisendorf abgewickelt wird.
Die Gemeinde Teisendorf hat ein Leichenhaus, einen Leichentransportwagen und Friedhofs- und Bestattungspersonal. Überführungen (seit 01.01.2022 voll steuerpflichtig) werden durchgeführt für Gemeindebürger bzw. ehemalige Gemeindebürger, welche im Gemeindegebiet bestattet werden. 

Bei einer Bestattung sind folgende Punkte von der Gemeinde Teisendorf zu organisieren:
  • Vorbereitung und Zusammenstellung der Unterlagen für die Beurkundung im Standesamt (insbesondere bei Sterbeort außerhalb der Gemeinde Teisendorf erforderlich)
  • Persönliches Gespräch mit den Angehörigen
  • Organisation der Überführung durch das Bestattungspersonal
  • bei Urnenbestattung Organisation der Überführung ins Krematorium mit Freigabe durch die zuständige Polizeiinspektion
  • Angehörige müssen selbst einen Sarg aussuchen, mit dem Pfarramt in Verbindung treten bezüglich Beerdigungstermin und Sterbebilder in Auftrag geben
  • Für die Bestattung beim gemeindlichen Friedhof haben wir gemeindeeigenes Personal (Totengräber, Leichenträger, etc.)
  • Da auch am Wochenende Überführungen zu organisieren sind, muss immer eine von den drei Standesbeamtinnen auf dem Diensthandy sowie einer der Bauhofmitarbeiter privat erreichbar sein.

Die oben genannten Aufgaben beziehen sich auf eine Bestattung auf dem gemeindlichen Friedhof in Teisendorf, welches durch eine Benutzungssatzung und einer Gebührensatzung geregelt ist. Bei den kirchlichen Friedhöfen in Neukirchen, Oberteisendorf und Weildorf werden nur Überführungen bis zum Leichenhaus der Friedhöfe vorgenommen. 
Bestattungen 2021 in Teisendorf:
  • 77 Überführungen (Friedhöfe Teisendorf, Weildorf, Neukirchen und Oberteisendorf)
  • 65 Beerdigungen (nur gemeindlicher Friedhof in Teisendorf)

Genau bei den Friedhöfen liegt der Unterschied zur Gemeinde Ainring. Die Gemeinde Ainring hat keinen gemeindlichen Friedhof, sondern alle Friedhöfe sind in kirchlicher Hand. Jetzt stellte sich natürlich uns die Frage, kann ich mit einer Benutzungssatzung Bestattungen auf einem Friedhof regeln, der nicht der Gemeinde gehört? 
Hierzu wurde Kontakt mit Frau Drescher vom Bayerischen Gemeindetag (zuständig für das Friedhofswesen) aufgenommen. Klare Aussage: nein. Voraussetzung für eine Benutzungssatzung und Gebührensatzung ist ein gemeindlicher Friedhof. 

Ein kommunales Bestattungsunternehmen würde somit immer in Konkurrenz zu den privaten Bestattern stehen. Hinsichtlich der Kosten wird auf die Beschlussvorlage zur Gemeinderatssitzung am 05.07.2021 verwiesen. 
Im Dezember 2021 war der Antragsteller GR Josef Ramstetter beim Bürgermeister. Er fragte nach, ob weitere Bestatter in der Gemeinde Ainring Bestattungen durchführen dürfen. Dies wurde in einem gemeinsamen Gespräch mit Vertretern der Kirche angedeutet. Daraufhin stellte die Verwaltung eine entsprechende Anfrage an das Pfarrbüro.
 
Herr Pfarrer Bien teilte mit, dass grundsätzlich nur ein Bestatter für die Friedhöfe erwünscht ist. Die drei tätigen Bestatter sind eine Ausnahme in Ainring. Er kann es nicht alleine entscheiden, sondern das muss in der Kirchenverwaltungssitzung beschlossen werden. Die Sitzung fand Ende Januar statt. Die Kirche kann sich vorstellen, einen weiteren Bestatter zuzulassen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, der Bestatter aus der Umgebung kommt und entsprechend die Zulassung bei der Kirche beantragt. Über die Zulassung entscheidet dann wiederum das Gremium der Kirchenverwaltung. Durch weitere private Bestattungsunternehmen und der damit neu entstehenden Konkurrenz können Bestattungen vielleicht günstiger angeboten werden. 

      
   

Beratung

GR Josef Ramstetter geht noch einmal auf die nicht vorhandenen Informationen im Vorfeld ein. Er berichtet von einem Beispiel aus Weng, wo der Vater gestorben ist, die Ehefrau und die 3 Kinder die Beerdigung nicht zahlen konnten. Die Wenger Bürger haben für die Beerdigung gespendet. Seiner Meinung nach verdienen nicht nur die Bestattungsunternehmen an einer Beerdigung sondern auch die Kirche. Er erweitert seinen Antrag dahingehend, dass geklärt werden soll, was passiert, wenn der Verstorbene nicht in der Kirche ist, wer bestattet dann und wer trägt die Kosten. Das sind die Fragen, die die Bürger interessieren. Darüber sollen die Bürger in einer Art Bestattungswegweiser informiert werden. GR Sven Kluba möchte wissen, ob Teisendorf auch woanders bestatten kann. Es wird geantwortet, dass aufgrund der Satzung das nicht möglich ist. Weiterhin erklärt er, dass die Beerdigungskosten viele Bürger in Schwierigkeiten bringen. Die Gemeinde muss sich entscheiden, ob es ihr Wert ist auch den letzten Weg mit zu begleiten. Es ist positiv zu bewerten, dass weitere Bestatter zugelassen werden können. Das Gespräch mit der Kirche soll gesucht werden. Immerhin fließen auch Steuergelder in die Friedhöfe, z.B. für Urnenwände oder Sanierungsmaßnahmen. GR Josef Reichenberger teilt mit, dass damals der Pfarrverband alle Bestatter zugelassen hat. Es gab sogar einen Totengräber, aber den wollte keiner mehr. GR Dr. Christoph Werner wünscht sich einen Kostenvergleich zwischen einer Bestattung durch ein Kommunalunternehmen und einem Bestattungsinstitut. Vielleicht ist es der Verwaltung möglich, dies aufzuzeigen. GR Alois Lechner versteht die ganze Angelegenheit nicht. Die Gemeinde soll keine Konkurrenz zu heimischen Firmen werden. Die Leute müssen eine Vorsorge treffen, dass die Beerdigungskosten gezahlt werden können. Überall liest man, dass der Staat die Bürger bevormundet und bei den Beerdigungskosten soll der Staat respektiv die Gemeinde einspringen. Die Bürger haben auch eine Selbstverantwortung.      

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Es wird kein Beschluss gefasst. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.03.2022 14:37 Uhr