Änderung der Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtungen; Anpassung der Gebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 24.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.01.2023 ö beschließend 9

Vorgang

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 23.06.2020 erfolgte die 15. und derzeit letzte Änderungssatzung der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen. In der 15. Änderungssatzung wurden sowohl die Erweiterung der bereits bestehenden Geschwisterermäßigungen auf den kirchlichen bzw. freien Träger in der Gemeinde Ainring als auch die Einführung einer Pauschale für das Mittagessen beschlossen. Zudem wurden lediglich die Krippengebühren zum 01.09.2020 erhöht. Eine einheitliche Erhöhung der Gebühren für die Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippe, Kindergarten und Nachmittagsbetreuung) erfolgte letztmals zum 01.09.2019.

In der Regel erfolgt eine Gebührenerhöhung alle zwei Jahre. Darauf wurde im Jahre 2022 wegen der Corona-Pandemie verzichtet, um die Familien nicht weiter zu belasten. Gemäß Vorgaben des Gemeinderates aus den vorangegangenen Jahren legt die Verwaltung einen Entwurf zur turnusgemäßen Anpassung der Gebühren in den Kindertagesstätten vor. Es ist nunmehr beabsichtigt, die Nutzungsgebühren auch in Hinblick auf die weiter erheblich steigenden Personal- und Energiekosten zu erhöhen.

Erhöhung der Krippengebühren
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Krippengebühren ab September 2023 um 10 € je Buchungskategorie zu erhöhen. Die Mindestgebühr soll somit von 180 € auf 190 € monatlich erhöht werden. Der Blick auf den Landkreisvergleich ergibt, dass die Gemeinde Ainring damit gut im Durchschnitt liegen würde. Bezogen auf die derzeitige Belegung ergeben sich dadurch Mehreinnahmen in Höhe von ca. 4.400 €/Jahr.

Erhöhung der Kindergartengebühren
Bei den Kindergartengebühren liegt die Gemeinde sogar über dem Landkreisdurchschnitt. Die Nachfrage bei den Nachbarkommunen hat ergeben, dass zwei weitere Kommunen ebenfalls eine Gebührenerhöhung planen, jedoch den Umfang noch nicht wissen. In diesem Bereich schlägt die Verwaltung ebenfalls eine Gebührenerhöhung von 10 € je Buchungskategorie vor. Es muss angemerkt werden, dass die Eltern durch die Gebührenerhöhung nur minimal belastet werden, da der Freistaat Bayern jedes Kind ab drei Jahren mit 100 € im Monat bezuschusst. Bezogen auf die derzeitige Belegung ergeben sich dadurch Mehreinnahmen in Höhe von ca. 17.000 €/Jahr.

Erhöhung der Gebühren in der Nachmittagsbetreuung
Im Bereich der Nachmittagsbetreuung schlägt die Verwaltung ebenfalls eine Gebührenerhöhung von 10 € pro Buchungskategorie vor. Durch eine zusätzliche Gruppe sind hier die Personalkosten enorm gestiegen. In der 15. Änderungssatzung sind die Buchungskategorien beginnend mit > 2 bis 3 Stunden durchschnittliche tägliche Buchungszeit aufgelistet. Aktuell besuchen 15 Kinder die Einrichtung, welche nicht an den vollen fünf Tagen in der Woche betreut werden und somit in die Kategorie > 1 bis 2 Stunden fallen. Somit ist diese Kategorie mit aufzunehmen. Für diese sollte dann die Gebühr in Höhe von 75 € festgelegt werden, welche aktuell für Kategorie >2 bis 3 Stunden zu entrichten ist. Bezogen auf die derzeitige Belegung ergeben sich dadurch Mehreinnahmen in Höhe von ca. 5.000 €/Jahr.

Anpassung der Geschwisterermäßigungen
Die Verwaltung regt zudem an, die bisherige Geschwisterermäßigung (2. Kind 50% und 3. Kind beitragsfrei) zu überdenken. Von aktuell 37 Kindern in der Kinderkrippe handelt es sich bei 17 um Geschwisterkinder, drei davon sind beitragsfrei. Im Kindergartenbereich hätte dies auf die Eltern keine Auswirkungen, da die Geschwisterkinder vom Beitragszuschuss abgedeckt sind. Die Nachmittagsbetreuung wird aktuell von sieben Geschwisterpaaren besucht.

Folglich ergeben sich dadurch vor allem im Bereich der Kinderkrippe erhebliche Mindereinnahmen. In Hinblick auf die Nachbarkommunen lässt sich feststellen, dass aktuell zwei weitere Kommunen unsere Regelung anwenden. Zwei andere Kommunen gewähren im Bereich der Kinderkrippe sogar keine Geschwisterermäßigung. Die Verwaltung schlägt vor, sich an der Geschwisterermäßigung der Stadt Freilassing zu orientieren, welche die Gebühr um 30% für jedes weitere Kind ermäßigt.

Beratung

GR Martin Unterrainer möchte die Geschwisterkinderregelung bei der alten Fassung belassen. Die Neuregelung trifft Familien mit mehr Kindern. Er stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung, dass die Geschwisterregelung so belassen wird, wie sie ist. Erster Bürgermeister Martin Öttl lässt über den Antrag abstimmen. Das Abstimmungsergebnis lautet 8:12. Damit ist der Antrag zur Geschäftsordnung abgelehnt. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die 16. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Gebühren für die Nutzung der Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungen-Gebührensatzung) in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung vom 24.01.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 5

Datenstand vom 01.03.2023 09:19 Uhr