Es wird beantragt, zur Errichtung von 43 Reiheneigenheimen auf den Flurnummern 1823 und 1825/9 der Gemarkung Ainring (im Sprachgebrauch bekannt als „Lechnerwiese“) in Hammerau einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen.
Die Planung entspricht der bereits im Januar diesen Jahres gestellten Bauvoranfrage. Der Bauausschuss musste das gemeindliche Einvernehmen zu dieser Bauvoranfrage verweigern, da die Fläche dem Außenbereich gemäß § 35 BauGB zuzuordnen ist. Diese Rechtsauffassung wurde von der Bauaufsichtsbehörde geteilt, so dass die gestellte Bauvoranfrage nicht positiv verbeschieden wurde.
Demzufolge wird nun beantragt, die baurechtlichen und bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Bebaubarkeit der Fläche zu schaffen, in dem ein Bebauungsplan durch die Gemeinde aufgestellt wird.
Allerdings hat der Bauausschuss seinerzeit über die bauplanungsrechtlichen Hindernisse hinaus die angestrebte Planung kritisch gesehen.
Es stellt sich grundsätzlich die Frage, ob diese stark verdichtete Bebauung strukturell in Hammerau und im Gemeindegebiet passt. Es handelt sich um eine gänzlich andere Art zu wohnen als im Umfeld üblich, auch wenn der Bedarf an Wohnraum gesehen wird. An der antragsgegenständlichen Fläche wäre ggf. auch eine teilgewerbliche Nutzung wünschenswert, da im Umfeld auch gewerbliche Nutzungen vorhanden sind. Überlegenswert wäre auch einen Teil der Fläche mit Geschosswohnungsbau zu entwickeln wie sich das nach Norden Richtung Lagerhaus fortsetzt.
Im Sinne des Flächenspargebotes wurden auch die 86 oberirdischen Stellplätze als problematisch angesehen. Die Errichtung einer Tiefgaragenanlage würde die Flächenversiegelung deutlich reduzieren. Ebenso muss die Erschließungsinfrastruktur hinterfragt werden.
Nach alledem ist festzuhalten, dass die Planung vom Grundsatz her an dieser Stelle nicht passt.
Letztlich ist auch bei der derzeitigen Baukosten- und Zinssituation fraglich, ob die Maßnahme auch bezahlbar sein würde vor allem für einheimische Bürger.