Bebauungsplan Mitterfelden östlich der Kirchenwegstraße, Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung und der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 05.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 05.11.2024 ö beschließend 3.1

Vorgang

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Mitterfelden östlich der Kirchenwegstraße“ mit Begründung, Satzung und schalltechnischer Untersuchung lag in der Zeit vom 14.08.2024 bis 19.09.2024 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Zugleich wurden die Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB, bzw. § 4a Abs. 3 BauGB um Stellungnahme gebeten.
Vor Trägern öffentlicher Belange wurden 21 Stellungnahmen abgeben, aus der Öffentlichkeit eine.

Die Stellungnahmen werden im Einzelnen vorgetragen (sh. Abwägungstabelle „Bebauungsplan Mitterfelden östlich der Kirchenwegstraße“).
Das beauftragte Planungsbüro Breunig, und die Bauverwaltung nehmen zu den einzelnen Punkten nachfolgend Stellung. An der Abwägung hat Herr Rechtsanwalt Engelmann von der Kanzlei Messerschmidt, Dr. Niedermeier und Partner, mitgewirkt.

Allgemeiner Hinweis:
Die Stellungnahmen entsprechen inhalt- und textlich dem eingegangenen Original. Durch die Verwaltung erfolgen keine Korrekturen zur Rechtschreibung und Grammatik.

Beschluss

Die Abwägungen werden wie vorgetragen durchgeführt.
Der Bebauungsplan Mitterfelden östlich der Kirchenwegstraße in der Fassung vom 05.11.2024 mit Satzung und Begründung wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Dokumente
20241029 Ainring BP Kirchenwegstraße Begründung Änderungsfassung (.pdf)
20241029 Ainring BP Kirchenwegstraße Satzungsplan (.pdf)
20241029 BP Kirchenweg Abwägungstabelle § 3 Abs. II und 4a Abs.3 BauGB Änderungsfassung (.pdf)

Datenstand vom 05.12.2024 10:33 Uhr