Ortsrecht; Erlass einer Kostensatzung für die Benutzung der Obdachlosenunterkunft


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.01.2025 ö beschließend 7

Vorgang

Die Benutzung der Obdachlosenunterkunft ist für die eingewiesenen Bewohner nicht kostenlos. Die Gemeinde kann eine entsprechende Nutzungsentschädigung verlangen. Da es sich nur um eine Notunterkunft handelt und die Ausstattung entsprechend gering ist, ist die Entschädigungshöhe den Umständen anzupassen. Die Höhe der Entschädigung und die Nebenkosten sind in einer entsprechenden Kostensatzung zu regeln. 
Die Nutzungsentschädigung soll 7,- €/m² betragen. Die Nebenkosten belaufen sich auf 70,- € pro Monat. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Kostensatzung für die Benutzung der Obdachlosenunterkunft in der Fassung vom 21.01.2025. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Dokumente
Kostensatzung Obdachlosenunterkünfte (.pdf)

Datenstand vom 25.02.2025 10:49 Uhr